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GRILLCHEF
Anzünden des Brennstoffes
WARNUNG vor Verbrennung!
Beim Anzünden mit Benzin oder Spiritus kann
es durch Verpuffungen zu unkontrollierbaren
Hitzeentwicklungen kommen. Benutzen Sie
nur ungefährliche Verbrennungsmaterialien,
wie z.B. Feststoffanzünder. Der Grill muss
während des Betriebes stabil auf festem
Untergrund stehen.
1. Verwenden Sie Qualitätserzeugnisse von
LANDMANN, wie LANDMANN-Holzkohle,
LANDMANN-Briketts und LANDMANN-
Feststoffanzünder.
2. Schichten Sie einen Teil der Holzkohle bzw.
Briketts auf dem Kohlerost (G) auf.
3. Zünden Sie ein bis zwei Feststoffanzünder mit
einem Streichholz an. Legen Sie diese auf die
vorhandene Schicht Holzkohle bzw. Briketts.
4. Lassen Sie die Feststoffanzünder 2 bis 4 Minuten
brennen. Füllen Sie danach die Feuerschüssel
(G) langsam mit Holzkohle bzw. Briketts.
5. Grillgut erst auflegen, wenn der Brennstoff mit
einer Ascheschicht bedeckt ist! Der optimale
Glutzustand ist erreicht. Verteilen Sie das
Brenngut, mit einem geeigneten Metall-
Werkzeug, gleichmäßig in der Feuerschüssel
(G).
6. Hängen Sie den eingefetteten Grillrost ein und
beginnen Sie mit dem Grillen.
Reinigung / Pflege
WARNUNG vor Verbrennung!
Lassen Sie den Grill vor dem Reinigen völlig
abkühlen. Benutzen Sie niemals Wasser, um
den heißen Grill abzuschrecken. Es kommt
sonst zu Verbrennungen und Verbrühungen.
Zur Erhaltung des schönen Aussehens ist natürlich
eine gelegentliche Reinigung erforderlich. Verwenden
Sie kein Scheuermittel.
1. Für die normale Reinigung reicht ein Spültuch
und Wasser mit einem handelsüblichen
Spülmittel.
2. Sind die emaillierten Teile stärker beschmutzt,
verwenden Sie einen handelsüblichen
Emailreiniger (Backofenreiniger). Beachten
Sie die Anweisung des Herstellers des
anzuwendenden Mittels.
3. Reinigen Sie den Grillrost mit Spülmittel und
einem rostfreiem Putzkissen.
Umwelthinweise & Entsorgungsmaßnahmen
Achten Sie auf Sauberkeit beim Umgang mit dem Grill
und bei der Entsorgung von Reststoffen. Entsorgen Sie
den Restabfall grundsätzlich nur in dafür vorgesehene
Gefäße aus Metall bzw. nichtbrennbaren Materialien.
Es gelten die örtlichen Bestimmungen für die
Entsorgung.