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3. Leistungsbeschreibung
3.1. Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Das Rückfahrkamerasystem besteht aus mindestens einem Monitor und einer Kamera.
Es ist ein zusätzliches unterstützendes System, dass dem Fahrer/Bediener den Blick auf das
Fahrzeug, die Maschine und sein Umfeld verbessern soll.
Grundsätzlich hat es eine ausschließlich unterstützende Funktion, die Verantwortung für Sach-
und Personenschäden liegen im Verantwortungsbereich des Fahrers.
Es ersetzt nicht die Verkehrssicherungspflicht und Aufmerksamkeit des Fahrers und darf nur in
Kombination mit den konventionellen Einrichtungen z.B. Spiegeln sowie dem direkten Blick auf
den Fahrweg sowie das Umfeld eingesetzt werden.
Bei Nichtbeachtung der Bestimmungen, aus den allgemein gültigen Vorschriften sowie den
Bestimmungen aus dieser Betriebsanleitung inklusive einer unzureichenden Wartung, kann
der Hersteller für eventuelle Schäden nicht verantwortlich gemacht werden.