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6.
GEWÄHRLEISTUNGSBEDINGUNGEN
Die Gewährleistung beginnt am Ankaufstag und gilt 2 Jahre.
Der Benutzer ist für die Reinigung und ordnungsgemäße Verpackung des defekten Geräts verantwortlich, bevor es
zur Reparatur angeboten wird. Es reicht nicht aus, das Gerät in einen Kartonbehälter mit Papier zu packen. FRITEL
haftet nicht für Schäden aufgrund unzureichender Verpackung, dadurch entfält die Garantie unwiderruflich.
Abdeckung durch Gewährleistung:
•
Die Gewährleistung deckt kostenfreie Reparatur und/oder Ersatz aller Teile, die von unserer technischen Abteilung
als Konstruktions-, Material oder Fabrikationsfehler anerkannt werden.
•
Die Gewährleistung gilt nur für den Erstkäufer.
•
Die Portokosten für den Hin- und Rückversand, im Falle einer Reparatur, gehen zu Lasten des Käufers.
▪
Die Gewährleistung gilt nur nach Vorlage des Kaufbelegs.
▪
Die Gewährleistung gilt nicht bei normalem Verschleiss.
Die Gewährleistung gilt nicht bei:
•
Falschem Anschluss, z.B. übermäßig starker Netzspannung
•
Nicht normaler oder zweckwidriger Nutzung oder Behandlung, sowie bei gewerblicher Nutzung.
•
Fehlender oder zweckwidriger Pflege.
•
Bei unzureichender Verpackung und schlechtem Transport
im Falle einer Rückgabe.
•
Veränderung oder Reparatur des Geräts durch Personen, die von uns als Hersteller
NICHT
autorisiert sind.
•
Veränderung der Gerätekennnummer.
•
Für Defekte nicht aufgrund des Geräts selbst, sondern aufgrund einer externen Ursache, wie Sturz, Kollision,
Schäden, Feuer, Erdbeben, Überschwemmung, Blitz,...
•
Bei
Nicht
Befolgung der Instruktionen, die in der Gebrauchsanweisung erwähnt sind.
Für Geräte, die nicht durch eine Garantie abgedeckt sind wegen oben genannten Ursachen, werden alle Kosten
(Transport, Verwaltung, Prüfung und Handhabung) durchgerechnet.
7.
UMWELT
Stellen Sie dieses Gerät am Ende seiner Lebensdauer nicht zum normalen Hausmüll, sondern geben Sie es in
einem offiziellen Sammelpunkt zur Recycling ab. So tragen Sie zum Umwelt bei.
8.
HAFTUNG
Alle Haftpflichten, hinsichtlich Verbraucher und anderen Personen, die sich aus dem
Nichtnachkommen
aller in
dieser Gebrauchsanweisung vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften ergeben, können keinesfalls zu Lasten des
Fabrikanten gehen. Bei Nichtbefolgung der Sicherheitshinweise schützt der Gebraucher dieses Geräts oder die
Person, die die Sicherheitshinweisen nicht befolgt hat, den Fabrikanten gegen alle Haftpflichten, die ihm zu Lasten
gelegt werden können.
9.
ZUBEHÖR, ERSATZTEILE UND ANDERE FRITEL PRODUKTE
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erhältliche Ersatz- und Zubehörteile sowie alle anderen Produkte aus dem FRITEL-Sortiment, für noch mehr FRITEL-
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