Luftgehaltsprüfer 8 Liter
Air entrainment meter 8 liter
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Empfang
Gelieferte Sendung auf äußeren sichtbaren Zustand überprüfen.
Ist der Zustand ordnungsgemäß kann die Sendung vom Frachtführer
übernommen werden.
Wird ein Transportschaden befürchtet oder vermutet,
ist sofort ein Protokoll zu erstellen.
Vom Frachtführer ist ein Exemplar des Protokolls zu verlangen, auf dem der
äußerlich festgestellte Schaden exakt schriftlich bestätigt wird. Der Umfang
des Schadens ist so genau wie möglich auf dem Frachtbrief oder einem
anderen Schriftstück zu beschreiben oder die gelieferte Sendung erst gar nicht
zu übernehmen.
Stellt sich ein Transportschaden erst nach erfolgter Übernahme heraus,
so ist unmittelbar der Frachtführer zu verständigen (per Telefon, Fax oder
E-Mail) und schnellstens zusammen mit dem Frachtführer oder mit einem
vom Frachtführer Beauftragten ein entsprechendes Protokoll an Ort und Stelle
aufzunehmen. Bitte absolut keine Veränderungen solange vornehmen,
bevor nicht ein Protokoll aufgenommen ist.
Ist der entstandene Transportschaden protokolliert und vom Frachtführer
oder seinem Beauftragten unterschrieben, erbitten wir umgehend einen
möglichst exakten Bericht über die Ausmaße des Schadens.
Anhand dieses Berichtes sollten wir beurteilen können, ob der Schaden
o
durch die Lieferung von Ersatzteilen oder
o
durch Entsendung eines Fachmonteurs oder nur
o
durch Rücksendung der Maschine behoben werden kann.
Liegt keine Beanstandung oder Transportschaden vor, so ist an Hand
des Lieferscheins die Vollständigkeit der Sendung zu überprüfen.