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Entsorgung
Dieses Gerät ist gemäß der europäischen Richtlinie
2002/ 96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte
gekennzeichnet (WEEE). Diese Richtlinie fordert, dass
elektrische und elektronische Altgeräte eingesammelt und
zum Teil recycelt werden. Elektrische und elektronische
Geräte, die mit dem Zeichen für Abfallwirtschaft
(Dänemark) gekennzeichnet sind, müssen auf einem
kommunalen Wertstoffhof abgegeben werden. Elektrische
und elektronische Geräte (EEE) enthalten Materialien,
Teile und Substanzen, die gefährlich für die Umwelt
und gesundheitsschädlich sein können, wenn diese
elektrischen und elektronischen Abfallprodukte (WEEE)
nicht richtig entsorgt werden.
Geräte, die mit der durchgekreuzten Mülltonne
gekennzeichnet sind, sind elektrische und elektronische
Geräte. Diese durchgekreuzte Mülltonne bedeutet, dass
elektrische und elektronische Altgeräte nicht im Restmüll
entsorgt werden dürfen, sondern getrennt entsorgt werden
müssen. Zu diesem Zweck betreiben alle Gemeinden
Wertstoffhöfe, auf denen elektrische und elektronische
Altgeräte kostenlos abgegeben werden können oder
die diese direkt aus den Haushalten abholen. Nähere
Informationen erhalten Sie beim Abfallwirtschaftsbetrieb
Ihrer Stadt.
Benutzer von elektrischen und elektronischen Geräten
dürfen Abfälle von elektrischen und elektronischen
Geräten nicht im Restmüll entsorgen. Die Benutzer
müssen die kommunalen Entsorgungsregelungen
einhalten, um die Belastung der Umwelt in Verbindung
mit der Entsorgung von Müll von elektrischen und
elektronischen Geräten zu senken und die Möglichkeiten
für die Wiederverwendung und das Recycling von Müll
aus elektrischen und elektronischen Geräten auszunutzen.