18
12. Entsorgung
Bei der Entsorgung die länderspezifischen Entsorgungs-
vorschriften beachten.
Ihr alter Futterautomat (Elektroaltgeräte) gehört nicht
in den Hausmüll. Als Verbraucher sind Sie gesetzlich ver-
pflichtet, gebrauchte Elektroaltgeräte zurückzugeben.
Sie können Ihre Elektroaltgeräte bei einer kommunalen
Sammelstelle abgeben.
Batterien gehören nicht in den Hausmüll. Als Verbraucher
sind Sie gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Batterien zu-
rückzugeben. Sie können Ihre alten Batterien bei den öf-
fentlichen Sammelstellen in Ihrer Gemeinde abgeben oder
überall dort, wo Batterien der gleichen Art verkauft wer-
den.
EU Konformitätserklärung auf Anfrage erhältlich.
WEEE-Reg.Nr. DE84062845
Elektrogeräteentsorgung
Batterieentsorgung