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ALLGEMEINES
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Vor Montagebeginn ist die Montageanleitung sorgfältig durchzulesen.
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Die Installation von Heizkabeln muss den Sicherheitsbestimmungen, Gesetzen, Vorschriften und Dimen-
sionierungsbestimmungen des Landes, der Region und den elektrischen Einrichtungen entsprechen.
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Hinsichtlich der Endbearbeitung von Baumaterial sowie bezüglich Fragen zu den Strukturen ist den
Baubestimmungen sowie den Anweisungen des Materialherstellers und auch anerkannten Arbeitsver-
fahren nachzukommen.
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Für die Installation der Heizkabel müssen ein Plan und eine Arbeitszeichnung angefertigt werden. Beides
ist von einem qualifizierten Elektroinstallationsunternehmen oder Planungsbüro durchzuführen, wobei
die Hinweise des Herstellers und die branchenüblichen Bestimmungen und Vorschriften zu berücksich-
tigen sind.
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Aus der Arbeitszeichnung muss ersichtlich sein:
- Kabeltyp, -leistung und länge.
- Installationsabstand und -bereich, in dem das Heizkabel verlegt wird.
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Die Arbeitszeichnung muss so exakt wie möglich sein und auf der endgültigen Zeichnung sind eventuelle
Änderungen anzugeben.
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Die Heizkabelschleifen sind für die Montage in Fußböden bestimmt. Sie dürfen nur in nicht-brennbarem
Material verlegt und keiner mechanischen Belastung ausgesetzt werden.
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Bei Temperaturen von weniger als +5 °C wird von der Verlegung des Heizkabels abgeraten.
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Das Heizkabel darf nicht in Räumen der Klasse 0 installiert werden.
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Sicherstellen, dass in feuchten Räumen die Baubestimmungen für den Feuchtigkeitsschutz eingehalten
werden.
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Das Heizkabel darf nicht gekürzt werden.
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Der Mindest-Biegeradius für das Heizkabel ist 40mm.
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Bei der Installation des Heizkabels ist ein Mindestabstand von 30 mm zu leitfähigen Bauteilen des
Gebäudes einzuhalten.
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Das Heizkabel darf nicht unter Einbaumöbeln installiert werden.
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Der beheizte Fußboden darf nicht mit dickem Teppich oder anderen hoch wärmedämmenden Teppich-
böden bedeckt werden (Gefahr einer Überhitzung des Kabels).
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Das Heizkabel darf nicht durch die Wärmeisolierung geführt, sondern muss in Material verlegt werden, das
eine gleichwertige Wärmeleitfähigkeit aufweist. Das Heizkabel darf nicht über Dehnfugen oder Bereichen
verlegt werden, in denen die Gefahr besteht, dass die Bodenplatte bricht oder das Heizkabel überhitzt
werden könnte (z. B. holzbefeuerter Saunaoven, Nachtstrom-Kamin, Mindestabstand: 0,5).
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Die Kabelverbindungen und -Abschlusselemente müssen in gleichwertigem Material verlegt sein wie
das Kabel. Das Kabel darf nicht geknickt werden und ist möglichst nah am Bodenteil oder der Beweh-
rungsmatte anzubringen.
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Die Kurve am Boden des Schutzrohrs des Thermostatsensors muss so geformt sein, dass das Kabel ggf.
ersetzt werden kann, ohne das Rohr dafür entfernen zu müssen. Der Sensor muss so zwischen den Heiz-
kabeln montiert sein, dass er das Kabel nicht berührt.
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Die Funktion der Fußbodenheizung ist vor und nach dem Auftragen des Estrichs zu prüfen, indem der
Isolationswiderstand zwischen Leiter und Mantel und der Leitungswiderstand gemessen wird, siehe Seite 3.
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Das Heizkabel muß mittels eines Betriebsschalters ausgeschaltet werden können, entweder generell oder
durch Gruppenschalter, die auch im Steuerstromkreis liegen können. Am Verteilerpaneel ist ein Etikett
mit Angabe des Typs der Heizmatte, des Standorts und weiteren Montageinformationen anzubringen.
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Bei der Montage darf nur ein Fehlerstromschutzschalter mit höchstens 30mA als Nennspannung ver-
wendet werden.
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Das Heizkabel darf erst eingeschaltet werden, wenn der Ausgleichsestrich getrocknet ist. Die Herstell-
eranweisungen bezüglich des Ausgleichsestrich sind zu befolgen.
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In explosionsgefährdeten Räumen dürfen andere Geräte nicht an die gleiche Leitergruppe wie das
Heizkabel angeschlossen werden.
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Die Bedingung für die Gültigkeit der Garantie von Ensto Finland Oy ist ein korrekt ausgefülltes Montage-
protokoll auf Seite 35.
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Die Garantiezeit für Ensto Tassu und Tassu S ist 10 Jahre ab Kaufdatum, jedoch nicht länger als 11 Jahre
am Herstellungsdatum. Für die Garantiebedingungen, siehe
www.ensto.com
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