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Unternehmerische Sozialverantwortung
Die INTERSPORT ist Mitglied der BSCI (Business Social Compliance Initiative) mit Sitz in Brüssel. Durch diese Mitglied-
schaft hat sich das Unternehmen INTERSPORT verpflichtet, die BSCI Verhaltensregeln anzuwenden, was die sozialen
Standards in der Wertschöpfungskette betrifft und ist bemüht eine stetige Verbesserung der Arbeitsbedingungen
in den Werkstätten der Zulieferer zu erreichen. Das System der BSCI basiert auf 3 Säulen. Die Kontrolle von Verstößen
durch ein externes, unabhängiges Prüfungssystem, die Befähigung der Mitglieder der Wertschöpfungskette durch
verschiedene Maßnahmen zur Kompetenzentwicklung und die Verpflichtung aller Interessengruppen durch konst-
ruktiven Dialog in Europa und den Zulieferländern. Unsere sozialen Kontrollen werden von neutralen, international
anerkannten Prüfungsinstanzen durchgeführt, mit dem Ziel die Einhaltung der sozialen Standards unserer Zulieferfir-
men zu überwachen.
Mehr Informationen erhalten Sie unter www.bsci-intl.org.
Normen & Vorschriften
Die Sicherheit des Konsumenten ist die höchste Priorität für unsere ENERGETICS Produkte. Das bedeutet, das
alle unsere Produkte die nationalen und internationalen rechtlichen Bestimmung erfüllen (z. B. EU Vorschriften
(EC No. 1907/2006) bezüglich der Registrierung, Bewertung, Autorisierung
und Begrenzung von Chemikalien [REACH]).
Dieses Produkt ist CE zertifiziert und wurde von einem international aner-
kannten Institut geprüft, ebenso besitzt es das Industriestandard-Zertifikat
EN957
Entsorgung von Elektroschrott. (EG Richtlinie 2002/96/EC WEEE):
Alle Produkte mit elektrischen bzw. elektronischen Komponenten müssen
mit dieser Markierung gekennzeichnet sein. Diese Produkte dürfen nicht mit
dem normalen Hausmüll entsorgt werden. Bitte erkundigen Sie sich über die
örtlichen Bestimmungen in Bezug auf deren Entsorgung.
Entsorgung von Batterien (EG Richtlinie 2006/66/EG):
Batterien müssen mit dieser Markierung gekennzeichnet sein und zusätz-
lich die chemischen Kennzeichnungen Hg, Cd oder Pb führen, sollten diese
Quecksilber, Kadmium oder Blei über dem in der EG-Richtlinie angeführten
Grenzwert enthalten. Batterien dürfen nicht mit dem normalen Hausmüll
entsorgt werden.
EG Richtlinie 2011/65/EU:
Beschränkung im Gebrauch bestimmter Schadstoffe in elektrischen und
elektronischen Geräten (RoHS).
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