7.2 Reinigung
Die Maske muss nach jedem Gebrauch gereinigt werden. Dies ist aus hygienischen sowie funktionalen Gründen
zwingend erforderlich. Hierzu wird die verschmutzte Maske demontiert (bei Überdruckmasken das Anschlussstück als
solches nicht demontieren) und in handwarmen Wasser unter Zugabe eines milden Reinigungsmittels
(Best.-Nr. 266 962), sorgfältig gewaschen. Dabei ist die Informationsbroschüre des Reinigungsmittels unbedingt zu
beachten. Keine Lösemittel verwenden! Nach dem Reinigen gründlich mit klarem Wasser spülen und an der Luft oder in
einem Maskentrockenschrank trocknen. Auch beim Trockenprozess direkte Sonnenstrahlung und Temperaturen über 45°
C vermeiden.
Wenn die Maske gegen Chemikalien besonders toxisch, biologischen oder radioaktiven Stoffen ausgesetzt wurde, ist
Wartung durch Fachpersonal oder durch Wartung und Kundendienst der EKASTU durchgeführt werden.
7.3 Desinfektion
Die Desinfektion erfolgt in einem Desinfektionsbad nach vorausgegangener gründlicher Reinigung. Es sind nur
zugelassene Desinfektionsmittel (Best.-Nr. 266 942) zu verwenden. Die Informationsbroschüre des Desinfektionsmittels
ist unbedingt zu beachten. Nach Entnahme aus dem Desinfektionsbad gründlich Klarspülen und Trocknen (siehe
Abschnitt 7.2).
8. Dichtheitsprüfungen
Wurde die Maske zu Reinigungszwecken zerlegt oder wurden Teile der Maske ausgetauscht, ist eine Dichtheitsprüfung
erforderlich. Vor Beginn der Dichtheitsprüfung soll stets eine Sichtkontrolle erfolgen. Ventilscheiben, Ventilsitze und
Dichtungen müssen frei von Staub und Schmutz sein. Schadhafte oder nicht voll funktionsfähige Teile sind zu ersetzen.
Falls die Dichtheitsprüfung nicht erfolgreich ist, müssen die Masken ausgesondert und sach- und fachgerecht entsorgt
werden.
8.1 Prüfeinrichtung
Die Prüfeinrichtung besteht aus einem Dummy-Kopf, einer Anschlusstülle, einem Verbindungsschlauch und einem
Dichtstopfen zum Verschließen des Ausatemventiles sowie einem Prüfgerät mit dem wahlweise Über- oder Unterdruck
erzeugt und kontrolliert werden kann. Eine solche Prüfeinrichtung kann beim Hersteller käuflich erworben werden. Dabei
ist die Informationsbroschüre der Einrichtung unbedingt zu beachten.
8.2 Prüfablauf
Den Dummy-Kopf (Oberfläche nach Möglichkeit mit Wasser befeuchten) zwischen Maskenkörper und Bänderung
einbringen und aufblasen bis er fest und faltenlos am Maskendichtrand aufliegt. Bänderung ggf. nachstellen.
Anschlusstülle in Anschlussstück der Maske einschrauben und mit dem Verbindungsschlauch an das Prüfgerät
anschließen. Beachten Sie bei der Bedienung des Prüfgeräts dessen Bedienungsanleitung.
8.3 Dichtheit der Vollmaske und des Ausatemventils
Die Vollmaske und die Ausatemventile genügen den Anforderungen, wenn in angefeuchtetem Zustand der
Ausatemventilscheibe bei einem Unterdruck von 10 mbar (1000 Pa) in der Vollmaske die Druckänderung nicht mehr als 1
mbar (100 Pa) innerhalb einer Minute beträgt. Nach erfolgreicher Prüfung die Anschlusstülle ausbauen, die Maske von
dem Dummy-Kopf abnehmen und ggf. trocknen. Die Vollmaske darf nur nach bestandener Dichtheitsprüfung eingesetzt
werden.
9. Lagerung
Atemschutzmasken sollen in trockenen, frostfreien Räumen bei Normalklima (nicht über 50° C) gelagert werden. Dabei
sind die Masken vor schädigenden Einwirkungen, wie Sonnenstrahlung, Wärme, Kälte, Feuchtigkeit, Schmutz, Staub und
korrodierend wirkenden, angreifenden Stoffen, zu schützen. Gummierzeugnisse sollen spannungsfrei, d.h. ohne Zug,
Druck oder sonstige Verformungen gelagert werden. Zweckmäßigerweise sollten die Atemschutzmasken in
Maskentragedosen oder Maskenschränken aufbewahrt werden.
10. Besondere Wartungshinweise und Austausch von Ersatzteilen
Sollen Einzelteile zu Reinigung oder Desinfektionszwecken aus und wieder eingebaut werden, so ist auf die gleiche
Weise wie beim Austausch des Teiles vorzugehen, sofern nichts Anderweitiges genannt ist. Prüfen Sie beim
Zusammenbau stets, ob alle Teile, insbesondere Dichtungen, unbeschädigt und korrekt montiert sind.