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Nur für EU-Länder
Werfen Sie Elektrowerkzeuge nicht in den Hausmüll!
Gemäß europäischer Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte und Umsetzung
in nationales Recht müssen verbrauchte Elektrowerkzeuge getrennt gesammelt werden und einer
umweltgerechten Wiederverwertung zugeführt werden.
Recycling-Alternative zur Rücksendeaufforderung:
Der Eigentümer des Elektrogerätes ist alternativ anstelle Rücksendung zur Mitwirkung bei der
sachgerechten Verwertung im Falle der Eigentumsaufgabe verpflichtet. Das Altgerät kann hierfür
auch einer Rücknahmestelle überlassen werden, die eine Beseitigung im Sinne der nationalen
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetze durchführt. Nicht betroffen sind den Altgeräten beigefügte
Zubehörteile und Hilfsmittel ohne Elektrobestandteile.
Der Nachdruck oder sonstige Vervielfältigung von Dokumentation und Begleitpapieren der Produkte,
auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Einhell Germany AG zulässig.
Technische Änderungen vorbehalten
Anl_Agillo_36_255_BL_SPK13.indb 18
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16.08.2021 12:06:02
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