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Gewährleistung
Entsprechend
unserer
allgemeinen
Lieferbedingungen
gilt
im
Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmen eine Gewährleistungsfrist für
Sachmängel von 12 Monaten (Nachweis durch Rechnung oder
Lieferschein).
Schäden, die auf natürliche Abnutzung, Überlastung oder unsachgemäße
Behandlung zurückzuführen sind, bleiben davon ausgeschlossen.
Schäden, die durch Material- oder Herstellfehler entstanden sind, werden
unentgeltlich durch Reparatur oder Ersatzlieferung beseitigt.
Beanstandungen können nur anerkannt werden, wenn das Gerät unzerlegt
an den Lieferer oder eine Eibenstock-Vertragswerkstatt gesandt wird.
Konformitätserklärung
Wir erklären in alleiniger Verantwortung, dass das unter „Technische
Daten“ beschriebene Produkt mit folgenden Normen oder normativen
Dokumenten übereinstimmt:
EN 60 745
gemäß der Bestimmungen 2011/65/EU, 2004/108/EG (bis 19.04.2016),
2014/30/EU (ab 20.04.2016), 2006/42/EG
Technische Unterlagen (2006/42/EG) bei:
Elektrowerkzeuge GmbH Eibenstock
Auersbergstraße 10
D – 08309 Eibenstock
Lothar Lässig Frank Markert
General Manager Head of Engineering
03.08.2015
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