
Copies of the I/B. Please reproduce them without any
changes except under special instruction from Team
International BELGIUM. The pages must be reproduced
and folded in order to obtain a booklet A5 (+/- 148.5 mm
width x 210 mm height). When folding, make sure you
keep the good numbering when you turn the pages of
the I/B. Don’t change the page numbering. Keep the
language integrity.
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MALINA E 2 - 110302
Back cover page (last page)
Assembly page 6/24
Fax +32 2 359 95 50
REINIGUNG
•
Nach Beendigung der Arbeiten Gerät ausschalten und warten bis die Zentrifuge zum
Stillstand gekommen ist. Bügel lösen, Deckel abnehmen, Rückstände entfernen und
Kunststoffmutter lösen.
•
Die abnehmbaren Teile mit Wasser abspülen. Geben Sie die Teile nicht in den
Geschirrspüler.
•
Antriebseinheit, wenn nötig mit feuchtem Tuch abwischen. Tauchen Sie die
Antriebseinheit niemals in Wasser oder andere Flüssigkeiten.
•
Benutzen Sie zur Reinigung keine Schleif- und Scheuermittel.
ALLGEMEINE HINWEISE
Das oberste Gebot ist, dass der Saft in frischem Zustand genossen wird. Je frischer das Gemüse
oder die Früchte sind und je kürzer die Aufbewahrungszeit der Säfte desto besser ist ihre
Wirkung.
Ebenfalls wird die Wirkung der Säfte stark beeinflusst durch die Art und Weise, wie der Saft
getrunken wird. Der Saft soll nur langsam und schluckweise genossen und mit dem
Mundspeichel gut vermengt werden. (Man soll den Saft „kauen“). Hastig und in großen
Mengen genossener Saft kann eher schädlich wirken. Dies trifft besonders auf Gemüsesäfte zu,
die in der Regel viel schärfer sind als Obstsäfte. Die meisten Obstsäfte können in größeren
Mengen genossen werden, z.B. 3-4 Gläser, es sei denn, der Arzt gebe andere Verordnungen.
Der Konsum von Gemüsesäften kann sich, wenn diese Säfte unvermischt getrunken werden,
auf kleine Quantitäten beschränken, am besten ein kleines Gläschen vor der Mahlzeit.
Kartoffel-, Kohl-, Rote Beete- und Rettichsaft sollten nur nach ärztlicher Verordnung
eingenommen werden.
UMWELTSCHUTZ – RICHTLINIE 2002/96/EG
Zum Schutz unserer Umwelt und unserer Gesundheit sind Elektro- und Elektronik-Altgeräte nach
bestimmten Regeln zu entsorgen. Dies fordert den Einsatz sowohl des Herstellers bzw.
Lieferanten als auch des Verbrauchers.
Aus diesem Grund darf dieses Gerät, wie das Symbol
auf dem Typenschild bzw. auf der
Verpackung zeigt, nicht in den unsortierten Restmüll gegeben werden. Der Verbraucher hat
das Recht, dieses Gerät kostenfrei über kommunale Sammelstellen zu entsorgen; von dort aus
wird die spezifische Behandlung, Verwertung bzw. das Recycling gem. den Erfordernissen der
Richtlinie sichergestellt.
GEWÄHRLEISTUNGS- UND GARANTIEBEDINGUNGEN
Für unsere Produkte gelten die gesetzlichen Bestimmungen für Gewährleistungsansprüche.
Innerhalb dieser Zeit werden Mängel, welche auf Material- oder Herstellungsfehlern beruhen,
behoben. Davon ausgeschlossen sind Beschädigungen an zerbrechlichen Teilen, Schäden, die
durch übermäßige Beanspruchung, unsachgemäße Behandlung und Wartung sowie durch
Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung entstehen, Schäden, welche durch Verschleiß oder
infolge normaler Abnützung entstanden sind. Ebenso weisen wir darauf hin, dass die
Gewährleistung bei Fremdeingriff erlischt. Hierbei wird der Verkäufer im Fall eines Schadens
keine Haftung übernehmen.