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Bremsverhalten
•
In engen Kurven, sandigen und rutschigen
Straßen, nassem Asphalt und bei Glatteis sollte
mit der Vorderradbremse vorsichtig gebremst
werden, damit das Vorderrad nicht wegrutscht
und das EBIKE lenkbar bleibt!
•
Die Bremsen müssen mit Gefühl betätigt
werden . Blockierende Räder haben eine gering-
ere Bremswirkung und können zum Schleudern
und Sturz führen!
•
Grundsätzlich nicht in, sondern vor den Kurven
bremsen; Bremsen erhöht die Rutschgefahr!
•
Die am Lenker befestigten Bremshebel müssen
immer fest sitzen . Diese regelmäßig auf festen
Sitz prüfen und gegebenenfalls nachziehen .
•
Arbeiten an der Bremsanlage nur von den Fach-
händlern durchführen lassen!
Bestimmungsgemäße Verwendung
•
Ihr EBIKE ist aufgrund seiner Konzeption und
Ausstattung dazu bestimmt, auf öffentlichen
Straßen und befestigten Wegen wie ein EBIKE
eingesetzt zu werden .
•
Die sicherheitstechnische Ausstattung wurde
von uns montiert und muss vom Benutzer re-
gelmäßig überprüft und falls erforderlich instand
gesetzt werden .
•
Bei Nichteinhaltung der sicherheitstechnischen
Hinweise dieser Bedienungsanleitung und für die
daraus resultierenden Schäden übernehmen wir
keine Haftung . Insbesondere gilt dies bei der Be-
nutzung des EBIKEs im Gelände, bei Überladung
und nicht ordnungsgemäßer Beseitigung von
Mängeln . Bei diesen Nutzungen besteht keine
Sachmängelhaftung .
Beachten Sie auch alle weiteren in diesem
Handbuch aufgeführten Montage-, Wartungs- und
Pflegehinweise sowie die Angaben der Schaltung-
shersteller.
Bestimmungen zur
Sachmängelhaftung
Grundsätzlich besteht die gesetzliche 24-monatige
Sachmängelhaftung . Wir leisten auf etwaige Mate-
rial- und Konstruktionsfehler an Ihrem EBIKE unter
folgenden Voraussetzungen Gewähr:
•
Ihren Anspruch auf Sachmängelhaftung können
Sie nur unter Vorlage des Übergabeprotokolls
und des Kaufbeleges geltend machen .
•
Der Zeitraum der Sachmängelhaftung beginnt
mit dem Tage des Kaufes .
Besonderheiten:
Der Erhalt der Leistungsfähigkeit der Fahrbatterie
unterliegt verschiedenen Bedingungen .
BOSCH wird innerhalb der ersten 6 Monate nach
dem Kauf genau prüfen, ob normaler Verschleiß,
unsachgemäße Verwendung oder ein durch Fer-
tigungsmängel defektes Batteriepack zum Ausfall
führte .
Grenzen der Sachmängelhaftung
Die Sachmängelhaftung erlischt bei
•
nicht bestimmungsgemäßer oder unsach-
gemäßer Benutzung oder Beschädigung des
EBIKEs durch einen Verkehrsunfall oder einen
Sturz .
•
Schäden, die auf eine normale Abnutzung von
Teilen, wie z . B . Reifen, Kette, Bowdenzüge und
Bremsklötze zurückzuführen sind .
•
Schäden an Lack oder Chrom, die durch Wetter-,
Feuchtigkeits- und Umwelteinflüsse (insbeson-
dere salzhaltige Luft), sowie aggressive Ammoni-
akhaltige Umgebung entstanden sind .
•
mangelhafter, d .h . nicht wie in dieser Anleitung
beschrieben durchgeführter Wartung des
EBIKEs .
•
Unsachgemäße Reparaturen, die nicht vom
Zweiradspezialisten durchgeführt wurden .
•
Änderungen am Antriebssystem, die außerhalb
des Rahmens der technischen Standardspezifi-
kation liegen .
•
bauliche Änderungen gegenüber dem Liefer-
zustand des EBIKEs, Verwendung fremder, nicht
originaler, Ersatz- oder Anbauteile, die ursächlich
im Zusammenhang des Schadens stehen .
•
einem Bruch der elektrischen Leiter, der nicht
auf Konstruktionsfehler zurückzuführen ist .
•
Mängel durch Fremdeinwirkung .
•
Schäden durch Verwendung des EBIKEs bei
Wettkämpfen .
•
nicht bestimmungsgemäßer Verwendung der
Fahrbatterie und die Verwendung einer fremden,
nicht originalen, Fahrbatterie .
Geltendmachung der Sachmängelhaftung
•
Bitte wenden Sie sich im Schadensfall an Ihren
EBIKE-Fachhändler . Er wird jederzeit ein kompe-
tenter Ansprechpartner sein .
Ausschluss der Sachmängelhaftung:
•
Ausgeschlossen von der Sachmängelhaftung
sind Personenschäden oder Schäden an an-
deren Teilen als Originalteilen Ihres EBIKEs,
sofern gesetzlich zulässig .
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