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Die in diesem Handbuch dargestellten Maschinenmodelle sind an verschiedenen Standorten weltweit ein setzbar.
An Länder der EU verkaufte und ausgeführte Maschinen sind mit dem CE–Gütezeichen zu kennzeichnen und unter-
liegen entsprechend den diversen Richtlinien. In solchen Fällen ist zu bescheinigen, dass die Konstruktionsspezifi
kation der Maschine den EG–Richtlinien entspricht. Modifikationen an Teilen der Maschine sind ausdrücklich
untersagt und lassen die CE–Bescheinigung und Kennzeichnung ungültig werden. Nachstehend erfolgt eine
Erklärung zur Konformität:
ERKLÄRUNG ZUR KONFORMITÄT LAUT EG–RICHTLINIEN
2006/42/EC, 2000/14/EC
Wir
Doosan Benelux SA
Drève Richelle 167
B-1410 Waterloo
Belgium
erklärt hiermit, dass das Produkt bzw. die Produkte
Bohrhämmertyp – Modelle DCT40BV & DCT40BS
für deren Herstellung und Lieferung sie die alleinige Verantwortung übernimmt und auf das bzw. die sich diese
Erklärung bezieht, den Bestimmungen der oben aufgeführten Richtlinien entsprechen und zwar unter Anwendung
der folgenden wesentlichen Normen
EN 12100:2003, EN 28662
KONFORMITÄT MIT LÄRMSCHUTZRICHTLINIE
2000/14/EC
Die Doosan Benelux SA erklärt hiermit, dass die nachfolgenden Aufbruchhämmer laut Richtlinie,
wie angegeben, hergestellt wurden.
P. Edgeller
Technical Manager
P. Edgeller
Technical Manager
Richtlinie
Maschine
Modelle
Gewicht
Durchschnitti
gemessener
Wert
Garantierter
Pegel
Benachrichtigte
Stelle
2000/14/EC
Anhang VI
Parte 1
DCT40BV
DCT40BS
38 kg
38 kg
108.2 L
WA
108.2 L
WA
110 L
WA
110 L
WA
TÜV SÜD
Czech
Nr. 1017
Ausgestellungsort
Waterloo,
Erste Erklärung
01/2010
Ausgestellt in Waterloo am 1-2010
DE