20
DEUTSCH
Transport
D
E
WALT Akkus erfüllen alle geltenden
Transportvorschriften, so wie sie von den Industrie-
und Rechtsnormen vorgeschrieben werden,
einschließlich der UN-Empfehlungen für die
Beförderung gefährlicher Güter; der Vorschriften über
die Beförderung gefährlicher Güter der International
Air Transport Association (IATA), der International
Maritime Dangerous Goods (IMDG) Regulations und
der Regelungen des europäischen Übereinkommens
über die internationale Beförderung gefährlicher
Güter auf der Straße (ADR). Lithium-Ionen-Zellen
und -Akkus wurden gemäß Abschnitt 38,3
der „Empfehlungen der Vereinten Nationen zur
Beförderung gefährlicher Stoffe, Testhandbuch und
Kriterien“ getestet.
In den meisten Fällen wird der Transport eines
D
E
WALT-Akkupacks von der Klassifizierung als
vollständig regulierter Gefahrstoff der Klasse 9
ausgenommen. Im Allgemeinen sind die beiden
Fälle, wo ein Transport gemäß Klasse 9 erforderlich
ist, folgende:
1. Lufttransport von mehr als zwei D
E
WALT
Lithium-Ion-Akkupacks, wenn das Paket nur
Akkupacks (und keine Werkzeuge) enthält, und
2. Jeder Transport, in dem ein Lithium-Ionen-Akku
mit einer Energiebewertung von mehr als 100
Wattstunden (Wh) enthalten ist. Für alle Lithium-
Ionen-Akkus ist die Wattstundenbewertung auf
dem Paket angegeben.
Unabhängig davon, ob ein Transport als
ausgenommen oder vollständig reguliert gilt, liegt
es in der Verantwortung des Versenders, sich
über die aktuellen Vorschriften in Bezug auf die
Anforderungen für Verpackung, Etikettierung/
Kennzeichnung und Dokumentation zu informieren.
Beim Transport von Akkus können Brände
entstehen, wenn die Batterieanschlüsse
unbeabsichtigt Kontakt mit leitfähigen Materialien
bekommen. Stellen Sie beim Transportieren von
Akkus sicher, dass die Batterieanschlüsse geschützt
und gut isoliert sind, damit sie nicht in Kontakt
mit Materialien kommen können, durch die ein
Kurzschluss entstehen kann.
Die Informationen in diesem Abschnitt des
Handbuchs werden in gutem Glauben zur Verfügung
gestellt und es wird davon ausgegangen, dass
sie zum Zeitpunkt der Erstellung des Dokuments
genau sind. Jedoch wird keine Garantie, weder
ausdrücklich noch implizit, gegeben. Es liegt in
der Verantwortung des Kunden sicherzustellen,
dass seine Tätigkeiten den geltenden Vorschriften
entsprechen.
WARNUNG:
Versuchen Sie niemals
und unter keinen Umständen, den Akku
zu öffnen. Wenn das Akkugehäuse
Risse oder Beschädigungen aufweist,
darf es nicht in das Ladegerät gelegt
werden. Den Akku nicht quetschen,
fallen lassen oder beschädigen.
Verwenden Sie niemals einen Akku
oder ein Ladegerät, wenn sie einen
harten Schlag erlitten haben, fallen
gelassen, überfahren oder sonst wie
beschädigt wurden (z. B. wenn sie
mit einem Nagel durchlöchert wurden,
mit einem Hammer darauf geschlagen
oder getreten wurde). Ein Stromunfall
oder ein tödlicher Stromschlag könnte
entstehen. Beschädigte Akkus sollten
zum Recycling zur Kundendienststelle
zurückgebracht werden.
VORSICHT: Wenn das Werkzeug
nicht in Gebrauch ist, muss es
seitlich auf eine stabile Fläche
gelegt werden, wo es kein
Stolperrisiko darstellt und es nicht
herunterfallen kann.
Bestimmte
Werkzeuge mit großen Akkus stehen
aufrecht auf dem Akku und können
leicht umgeworfen werden.
BESONDERE SICHERHEITSANWEISUNGEN FÜR
LITHIUMIONEN (Li-Ion) - AKKUS
• Den Akku nicht verbrennen, auch wenn
er stark beschädigt oder vollkommen
verschlissen ist.
Der Akku kann im Feuer
explodieren. Beim Verbrennen eines
Lithiumionen-Akkus entstehen giftige Dämpfe
und Stoffe.
• Wenn der Akkuinhalt mit der Haut in Kontakt
kommt, waschen Sie die Stelle sofort
mit einer milden Seife und Wasser.
Wenn
Akkuflüssigkeit in die Augen gelangt, spülen Sie
das offene Auge für 15 Minuten, oder bis die
Reizung nachlässt, mit Wasser. Falls Sie sich
in ärztliche Behandlung begeben müssen: Das
Akkuelektrolyt besteht aus einer Mischung von
organischen Karbonaten und Lithiumsalzen.
• Der Inhalt einer geöffneten Akkuzelle kann
Atemwegsreizungen verursachen.
Sorgen
Sie für Frischluft. Wenn die Symptome anhalten,
begeben Sie sich in ärztliche Behandlung.
WARNUNG:
Verbrennungsgefahr. Die
Akkuflüssigkeit kann brennbar sein,
wenn sie Funken oder einer Flamme
ausgesetzt ist.
Summary of Contents for DCS551
Page 1: ...DCS551 ...
Page 3: ...1 Figure 1 Figure 2 Figure 3 a b d g c h j e h j h i f ...
Page 169: ...167 ...
Page 170: ...168 ...
Page 171: ...169 ...