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Allgemeine Garantiebestimmungen
- Wir beheben unentgeltlich nach Maßgabe folgender Bedingungen Mängel am Gerät, die
nachweislich auf einem Material- oder Herstellungsfehler beruhen, sofern diese Mängel uns
unverzüglich nach Feststellung und innerhalb 24 Monate (bei gewerblicher Nutzung oder
gleichzusetzender Beanspruchung innerhalb von 12 Monaten) nach Lieferung an den
Erstendabnehmer gemeldet wurden. Bei Mängel, die sich innerhalb von 6 Monaten ab Lieferung
zeigen, wird ein Material- bzw. Herstellfehler vermutet.
- Teile, die einer betriebsbedingten Abnutzung unterliegen, sind ebenso von der Garantie
ausgeschlossen wie leicht zerbrechliche Teile. Geringfügige Sollabweichungen in der Beschaffenheit
des Gerätes, die für die Wert- und Gebrauchstauglichkeit unerheblich sind oder Schäden aus
chemischen, elektrochemischen Einwirkungen von Wasser , anormale Umwelt- und sachfremde
Betriebsbedingungen oder sonstige Einwirkungen/Berührungen von ungeeigneten Stoffen lösen
keine Garantiepflicht aus. Nicht unter die Garantiepflicht fallen Schäden und Mängel, die durch
eine nicht fachgerechte Installation und Montage, Fehlgebrauch, mangelnde Pflege oder
Nichtbeachtung von Bedienungs- und Montagehinweisen zurückzuführen sind. Das Fehlen, die
Veränderung oder Beschädigung des Typenschildes, Reparaturversuche oder Eingriffe seitens
eines nicht autorisierten Kundendienstes oder nicht autorisierten Personen, sowie der Einbau
von nicht Originalen Ersatz-, Zubehör- und Ergänzungsteilen, durch die, ein Defekt verursacht
wurde, führen ebenfalls zu einem Verlust der Garantie.
- Mangelhafte Teile werden nach unserer Wahl unentgeltlich ersetzt oder Instand gesetzt.
Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Instandsetzungen vor Ort können nur für stationär
betriebene Geräte verlangt werden. Geräte, die zumutbar transportiert werden können und für
die Garantieleistungen unter Bezugnahme dieser Garantie beansprucht wird, sind der
nächstgelegenen Kundendienststelle zu übergeben oder einzusenden. Der Kaufbeleg mit Kauf oder
Lieferdatum ist für die Inanspruchnahme dieser Garantie vorzulegen.
- Sofern die Nachbesserung von uns abgelehnt wird oder fehlschlägt, wird innerhalb der oben
genannten Garantiezeit auf Wunsch des Endabnehmers kostenfrei gleichwertiger Ersatz geliefert.
Im Falle einer Ersatzlieferung behalten wir uns die Geltendmachung einer angemessenen
Nutzungsrechnung für die bisherige Nutzungszeit vor.
- Garantieleistungen setzen keine neue Garantiefrist in Lauf, noch bewirken sie eine Verlängerung
der Garantie. Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit der Garantiefrist für das komplette Gerät.
- Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz außerhalb des Gerätes entstandener
Schäden sind ausgeschlossen, sofern eine Haftung nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist.
Die Gewährleistungspflicht des Verkäufers aus dem Kaufvertrag mit dem Endabnehmer bleibt
von diesen Garantiebedingungen unberührt.
Anschriften
De Dietrich
Frankfurter Str. 168
D-63263 Neu-Isenburg
Fax. 06102-372674
mailto: [email protected]
Servicepartner in Deutschland
Servicetelefon:
0800/3246726
Ersatzteilbestellungen:
01805/324673
Servicepartner in Österreich:
SEISER-SERVICE GmbH,
Am Heumarkt 9
A-1030 Wien,
Servicetel.: 01/7131250
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