12 Anhang
Conrad Powerline Adapter PL85D
4.3
Allgemeine Garantiebedingungen
Diese Garantie gewährt der Hersteller den Erwerbern von Produkten nach ihrer Wahl zusätzlich
zu den ihnen zustehenden gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen nach Maßgabe der folgen-
den Bedingungen:
1
Garantieumfang
a) Die Garantie erstreckt sich auf das gelieferte Gerät mit allen Teilen. Sie wird in der Form
geleistet, dass Teile, die nachweislich trotz sachgemäßer Behandlung und Beachtung der
Gebrauchsanweisung aufgrund von Fabrikations- und/oder Materialfehlern defekt gewor-
den sind, nach Wahl des Herstellers kostenlos ausgetauscht oder repariert werden. Alter-
nativ hierzu behält sich der Hersteller vor, das defekte Gerät gegen ein Ersatzgerät mit
gleichem Funktionsumfang und gleichen Leistungsmerkmalen auszutauschen. Handbü-
cher und evtl. mitgelieferte Software sind von der Garantie ausgeschlossen.
b) Die Kosten für Material und Arbeitszeit werden vom Hersteller getragen, nicht aber die Kos-
ten für den Versand vom Erwerber zur Service-Werkstätte und/oder zum Hersteller.
c) Ersetzte Teile gehen in das Eigentum des Herstellers über.
d) Der Hersteller ist berechtigt, über die Instandsetzung und den Austausch hinaus technische
Änderungen (z. B. Firmware-Updates) vorzunehmen, um das Gerät dem aktuellen Stand
der Technik anzupassen. Hierfür entstehen dem Erwerber keine zusätzlichen Kosten. Ein
Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
2
Garantiezeit
Die Garantiezeit beträgt für dieses Produkt zwei Jahre. Die Garantiezeit beginnt mit dem Tag der
Lieferung des Gerätes. Vom Hersteller erbrachte Garantieleistungen bewirken weder eine Ver-
längerung der Garantiefrist, noch setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für
eingebaute Ersatzteile endet mit der Garantiefrist für das ganze Gerät.
3
Abwicklung
a) Zeigen sich innerhalb der Garantiezeit Fehler des Gerätes, so sind Garantieansprüche
unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen geltend zu machen.
b) Transportschäden, die äußerlich erkennbar sind (z.B. Gehäuse beschädigt), sind unver-
züglich gegenüber der mit dem Transport beauftragten Person und dem Absender geltend
zu machen. Äußerlich nicht erkennbare Schäden sind unverzüglich nach Entdeckung, spä-
testens jedoch innerhalb von drei Tagen nach Anlieferung, schriftlich gegenüber der Trans-
portperson und dem Absender zu reklamieren.
c) Der Transport zu und von der Stelle, welche die Garantieansprüche entgegennimmt und/
oder das instandgesetzte Gerät austauscht, geschieht auf eigene Gefahr und Kosten des
Erwerbers.
d) Garantieansprüche werden nur berücksichtigt, wenn mit dem Gerät eine Kopie des Rech-
nungsoriginals vorgelegt wird. Der Hersteller behält sich in Einzelfällen vor, sich das Rech-
nungsoriginal vorlegen zu lassen.
4
Ausschluss der Garantie
Jegliche Garantieansprüche sind insbesondere ausgeschlossen,
a) wenn der Aufkleber mit der Seriennummer vom Gerät entfernt worden ist,
b) wenn das Gerät durch den Einfluss höherer Gewalt oder durch Umwelteinflüsse (Feuchtig-
keit, Stromschlag, Staub u.ä.) beschädigt oder zerstört wurde,
c) wenn das Gerät unter Bedingungen gelagert oder betrieben wurde, die außerhalb der tech-
nischen Spezifikationen liegen,
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