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SICHERHEIT
4.1
BESTIMMUNGSGEMÄSSE VERWENDUNG
Die Installation und die Nutzung des Rückspülfilters unterliegen jeweils den geltenden nationalen Bestim-
mungen. Neben der Betriebsanleitung und den im Verwenderland und an der Einsatzstelle geltenden ver-
bindlichen Regelungen zur Unfallverhütung sind auch die anerkannten fachtechnischen Regeln für sicher-
heits- und fachgerechtes Arbeiten zu beachten.
Das zu filtrierende Wasser muss der europäischen Trinkwasserrichtlinie entsprechen!
Vor einer Nutzung mit Wasser anderer Qualität bzw. mit Zusätzen ist unbedingt mit dem Hersteller/Lie-
ferer Rücksprache zu halten.
Der Rückspülfilter ist für den Einsatz in kaltem Trinkwasser bis zu einer Wasser- und Umgebungs-
temperatur von maximal 30 °C geeignet. Er ist nach dem neuesten Stand der Technik und den anerkann-
ten sicherheitstechnischen Regeln in Deutschland hergestellt.
Der Rückspülfilter darf ausschließlich wie in der Betriebsanleitung beschrieben genutzt werden. Eine an-
dere oder darüber hinausgehende Nutzung gilt als nicht bestimmungsgemäß.
Es bestehen zusätzliche Gefahren bei nichtbestimmungsgemäßer Verwendung und bei Nichtbeachtung
der Gefahrensymbole und Sicherheitshinweise. Für hieraus resultierende Schäden haftet der Hersteller/
Lieferer nicht. Das Risiko trägt allein der Anwender.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch das Beachten der Betriebsanleitung.
Vor einer Nutzung des Rückspülfilters außerhalb der in der Betriebsanleitung aufgeführten Einsatzgren-
zen ist unbedingt mit dem Hersteller/Lieferer Rücksprache zu halten. Der Rückspülfilter ist nur in tech-
nisch einwandfreiem Zustand sowie bestimmungsgemäß, sicherheits- und gefahrenbewusst unter Beach-
tung der Betriebsanleitung zu benutzen!
Funktionsstörungen umgehend beseitigen lassen!
4.2
VERWENDETE WERKSTOFFE
Die zur Verwendung kommenden Werkstoffe sind gegenüber den im Trinkwasser zu erwartenden physi-
kalischen, chemischen und korrosiven Beanspruchungen beständig und erfüllen die in der DIN EN 13443-
1 und DIN 19628 („Mechanisch wirkende Filter in der Trinkwasser-Installation“) geforderten Vorgaben.
Alle Werkstoffe sind hygienisch und physiologisch unbedenklich. Trinkwasserberührte Kunststoffe erfül-
len die KTW-Leitlinie des Umweltbundesamts (UBA) und das DVGW-Arbeitsblatt W 270. Metallische
Werkstoffe erfüllen die Anforderungen der DIN 50930-6 (Beeinflussung der Trinkwasserbeschaffen-
heit).