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Beschädigte Getriebeheber:
Alle beschädigten, stark verschlissenen oder schlecht funktionierenden Getriebeheber müßen
außer betriebt gesetzt werden.
Verschrottung des Getriebehebers:
Beim Verschrotten des Getriebehebers muß das Öl aus dem Zylinder abgelaßen werden und
gemáß der Gesetzgebung des jeweiligen Landes entsorgt werden.
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07.06.20.
VER2