Reinigungsautomat
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Unbedingt die Sicherheitsvorschriften des Batterie-Herstellers beachten!
Sicherheitshinweise zur Vermeidung von Gefährdungen im Kapitel "Batterien aufladen" beachten!
Zum Laden der Batterien muss das Gerät je nach Ausführung direkt oder über ein externes Ladegerät an die
Netzspannung angeschlossen werden.
ACHTUNG!
Die Sicherheitshinweise des eingebauten Ladegerät-Herstellers (Rev. Nr. 22 / 17.04.2013) bzw. des
externen Ladegerät-Herstellers sind unbedingt zu beachten!
WARNUNG! Gefahr durch elektrischen Strom!
Elektrische Energien können schwerste Verletzungen verursachen. Bei Beschädigungen der Isolation
oder einzelner Bauteile besteht Lebensgefahr durch elektrischen Strom. Deshalb:
–
Vor allen Arbeiten am Gerät Netzstecker ziehen!
–
Beim Ladevorgang Batteriepole und Ladegerät nicht berühren, keine elektrisch leitenden Teile auf
die Batterien legen!
–
Netzanschlussleitungen vor jedem Gebrauch auf Beschädigungen prüfen.
Durch Fehlbedienung oder Fehlzustände kann Reinigungsflüssigkeit auf dem Boden verbleiben.
WARNUNG! Verletzungsgefahr durch Ausrutschen!
Beim Arbeiten mit dem Gerät immer rutschfeste Arbeitsschuhe tragen und darauf achten, dass
ausgebrachte Reinigungsflüssigkeit wieder vollständig aufgesaugt wird.
Bei der Bodenreinigung mit dem Gerät können Reinigungsmittel eingesetzt werden.
WARNUNG!
Reinigungsmittel können gesundheitsschädlich sein. Daher Folgendes beachten:
–
Haut- und Augenkontakt mit Reinigungsmitteln vermeiden.
–
Dosierungsvorschriften des Reinigungsmittel-Herstellers beachten.
–
Sicherheitsdatenblätter des Reinigungsmittel-Herstellers ggf. beachten.
1.9. Bedienpersonal
Das Gerät darf nur von autorisiertem, ausgebildetem und unterwiesenem Personal bedient und instand gehalten
werden. Dieses Personal muss eine spezielle Unterweisung über auftretende Gefahren erhalten haben.
Als unterwiesene Person gilt, wer über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei
unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die notwendigen
Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt wurde.
Als Fachpersonal gilt, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der
einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.
Das Gerät darf nicht von Personen mit verringerten physischen, sensorischen oder geistigen Fähigkeiten oder Mangel
an Erfahrung und Wissen benutzt werden.
Kinder müssen beaufsichtigt werden, um sicherzustellen, dass sie nicht mit dem Gerät spielen.
Liegen beim Personal nicht die notwendigen Kenntnisse vor, ist es entsprechend auszubilden.
Die Zuständigkeiten für Bedienung und Instandhaltung müssen klar festgelegt und eingehalten werden, damit unter
dem Aspekt der Sicherheit keine unklare Kompetenzverteilung besteht.
Das Gerät darf nur von Personen bedient und instand gehalten werden, von denen zu erwarten ist, dass sie ihre
Arbeit zuverlässig ausführen. Hierbei ist jede Arbeitsweise zu unterlassen, welche die Sicherheit von Personen, der