BEDIENUNGSANLEITUNG FÜR GESCHIRRSPÜLMASCHINE
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D
Kap 7
ENTSORGUNG
An unseren Maschinen gibt es keine Materialien, für die besondere Entsorgungsmaßnahmen benötigt
werden.
7.1
Information für die Benutzer
im Sinne des Art. 13 der ital. Gesetzesverordnung 25. Juli
2005, Nr. 151 "Anwendung der Richtlinien 2002/95/EG,
2002/96/EG und 2003/108/EG, bezüglich der Verringerung
des Gebrauchs von gefährlichen Stoffen in Elektro- und
Elektronikgeräten, sowie der Abfallentsorgung"
•
Das Symbol des durchgestrichenen Abfalleimers auf dem
Gerät oder auf der Verpackung zeigt an, dass das
Produkt am Ende seiner Lebensdauer getrennt von den
anderen Abfällen gesammelt werden muss.
•
Die getrennte Sammlung dieses Geräts an Ende seiner
Lebensdauer wird vom Hersteller organisiert und
verwaltet. Der Benutzer, der sich dieses Geräts
entledigen möchte, muss daher den Hersteller
kontaktieren und das System befolgen, das dieser
eingeführt hat, um die getrennte Sammlung des Geräts
am Ende seiner Lebensdauer zu ermöglichen.
•
Die angemessene getrennte Sammlung für die darauf
folgende Zuführung der entsorgten Maschine zur
Wiederverwertung und zur umweltverträglichen
Behandlung und Entsorgung trägt dazu bei, mögliche
negative Auswirkungen auf die Umwelt und die
Gesundheit zu vermeiden, und begünstigt die
Wiederverwendung und/oder das Recycling der
Materiale, aus denen das Gerät besteht.
•
Die unbefugte Entsorgung des Produkts durch den
Besitzer führt zur Anwendung der von den geltenden
Bestimmungen festgelegten Verwaltungsstrafen.