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eine dreijährige Garantiezeit ab
dem Kaufdatum, das anhand der
Kaufbelege (Quittung) oder der
Rechnung bestätigt werden kann.
2. Alle
Defekte,
die
auf
Material-
beziehungsweise
Herstellungsfehler zurückzuführen
sind,
werden
innerhalb
der
genannten Garantiezeit kostenlos
behoben.
3. Sollte ein Garantiefall eintreten,
verlängert sich dadurch nicht
automatisch auch die Garantiezeit –
weder für das Gerät selbst noch für
die ausgewechselten Einzelteile.
4. Ausgeschlossen von der Garantie
sind:
a. Alle Schäden aufgrund des
unsachgemäßen Umgangs mit
dem Gerät beziehungsweise
der nicht korrekten Beachtung
der Bedienungsanleitung.
b. Schäden, die auf Reparaturen
zurückzuführen
sind,
die
entweder der Käufer selbst
oder eine andere unbefugte
Person durchgeführt hat.
c. Transportschäden,
die
auf
dem Weg vom Verkäufer zum
Verbraucher oder während des
Transports (beim Einschicken)
zum Kundendienst entstanden
sind.
d. Zubehörteile,
die
sich
automatisch abnutzen.
5. Der Hersteller übernimmt keinerlei
Haftung für direkte oder indirekte
Folgeschäden, die vom Gerät
verursacht werden; auch dann
nicht, wenn die fraglichen Schäden
am Gerät als Garantiefall anerkannt
werden.