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Rückfahrkamera RV 4.3 |
47349
DE
7.0 ENTSORGUNG
Eine Entsorgung und Wiederverwertung des Rückfahrkamera-Systems muss zu
den gesetzlichen Bestimmungen erfolgen� Fragen Sie hierzu bei Ihrer Gemeinde
oder einem Entsorgungsunternehmen nach� Entsorgen Sie das Rückfahrkamera-
System gemäß der Elektro- und Elektronik Altgeräte EG-Richtlinie 2002/96/EG-WEEE�
Zur Entsorgung der Verpackungsmaterialien sind die geltenden Gesetze zur Müllbeseitigung zu
beachten�
8.0 GEWÄHRLEISTUNG
Der Gewährleistungszeitraum beträgt 36 Monate� Reimo behält sich das Recht vor, mögliche
Fehler zu beseitigen� Die Garantie wird für alle Schäden ausgeschlossen, die durch fehlerhafte
Verwendung oder unsachgemäße Handhabung entstanden sind�
Haftungsbeschränkungen:
Reimo ist in keinem Fall für Begleitschäden, Folgeschäden oder indirekte Schäden, Kosten,
Ausgaben, Nutzungsausfall oder Gewinnausfall haftbar� Der angegebene Verkaufspreis des
Produkts stellt den entsprechenden Betrag der Haftungsbeschränkung von Reimo dar�