5.0 Inbetriebnahme
Allgemeines zum Durchführen
von Messungen
Messungen in gefährlicher
Nähe elektrischer Anlagen
sind nur nach Anweisung
einer verantwortlichen Elektro-
fachkraft und nicht alleine
durchzuführen.
Vor jeder Benutzung müssen
die Spannungsprüfer auf ein-
wandfreie Funktion an einer
bekannten Spannungsquelle
geprüft werden.
Die Meßleitungen und Prüf-
spitzen dürfen nur an den
dafür vorgesehenen Grif-
flächen gehalten werden. Das
Berühren der Prüfspitzen ist
unter allen Umständen zu ver-
meiden.
Vor dem Umschalten in einen
anderen Meßbereich oder auf
eine neue Messart müssen
die Anschlüsse vom Prüf-
objekt getrennt werden.
Das Meßgerät darf nur in mit
16A abgesicherten Stromkrei-
sen bis zu einer Nennspan-
nung von 600 V AC /1000 V
DC verwendet werden.
5.1 Spannungsmessung
Um einen elektrischen Schlag
zu vermeiden, sind unbedingt
die geltenden Sicherheits-
und VDE-Bestimmungen be-
züglich zu hoher Berühr-
ungsspannung zu beachten,
wenn mit Spannungen größer
120V (60V) DC oder 50V
(25V)eff AC gearbeitet wird.
Die Werte in Klammern gelten
für eingeschränkte Bereiche
(wie z.B. Medizin, Landwirt-
schaft).
DEUTSCH
Inbetriebnahme / Spannungsmessung
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