BLG 4A
Sicherheitslichtvorhang
Allgemeine Sicherheitshinweise
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deutsch
Die Lichtvorhänge der Serie BLG 4A dürfen nur für den Zweck eingesetzt werden für den sie
entwickelt wurden. Sie dienen zur Detektion von Finger, Hand oder Körper in Arbeitsbereichen, in
denen der Bediener einem dauerhaft hohen Unfallrisiko ausgesetzt ist. Dies ist vor allem im
Zusammenhang mit den üblichen Gefahren durch Maschinen der Fall. Das kleinste zu detektie-
rende Objekt darf nicht kleiner sein als das Detekionsvermögen des ausgewählten Lichtvor-
hangs.
Die Geräte entsprechen dem BWS Typ 4 nach IEC 61496-1 und IEC 61496-2 und dürfen des-
halb in Applikationen mit PLe/SIL 3 eingesetzt werden.
Das Erreichen der Gefahrenstelle darf nur durch das Schutzfeld hindurch möglich sein und ein
Umgehen oder Übergreifen muss (ggf. mechanisch) verhindert werden. Solange eine Personen
im Gefahrenbereich tätig ist, darf kein Start der Anlage erfolgen (siehe Betriebsanleitung „Anfor-
derungen an die Installation“).
Die Lichtvorhänge der Serie BLG 4A wirken indirekt auf die Gefahrenquelle. Sie bieten keinen
Schutz vor herausgeschleuderten oder herumfliegenden Teilen, noch vor Strahlungen oder
Gasen. Lichtdurchlässige Gegenständen werden von den Lichtvorhängen nicht erkannt. Diese
Umstände müssen in der Risikobeurteilung der Gefahrenstelle zwingend Beachtung finden.
Intensive Lichteinstrahlung auf die Empfänger-Einheit, hohe elektromagnetische Störungen und
Luftverunreinigungen (z. B. Staub oder Kondenswasser) können sich auf die Verfügbarkeit des
Lichtvorhangs auswirken.
Die Einheiten dürfen nicht als Steighilfen verwendet werden.
Installation und Inbetriebnahme sind nur durch qualifiziertes Fachpersonal unter Ein-
haltung der in der Betriebsanleitung enthaltenen Vorschriften sowie der gültigen Nor-
men und Richtlinien zulässig. Qualifiziertes Fachpersonal sind Personen, die mit Arbei-
ten wie der Installation und dem Betrieb des Produkts vertraut sind und über die für
diese Tätigkeit notwendige Qualifikation verfügen.
Das im Gefahrenbereich tätige Personal muss bezüglich des Arbeitsverfahrens des
Lichtvorhangs geschult werden.
Der Betreiber ist dafür verantwortlich, die im spezifischen Einzelfall geltenden Sicherheits- und
Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten.
Das System für den Maschinenstopp muss elektrisch steuerbar sein.
Diese Steuerung muss in der Lage sein, die gefährliche Maschinenbewegung innerhalb der
ermittelten Nachlaufzeit T und in jeder Phase des Bearbeitungszyklus zu stoppen (siehe Betrieb-
sanleitung „Mindestsicherheitsabstand“).
Der Lichtvorhang muss so angebracht werden, dass kein Zugang in den Gefahrenbereich ohne
die Unterbrechung der Lichtstrahlen möglich ist (siehe Betriebsanleitung „Anforderungen an die
Installation“).
Die Sicherheitseinrichtungen sind nur dann von Nutzen, wenn sie unter Einhaltung der durch die
Richtlinien gegebenen Vorschriften korrekt installiert wurden.
Bestimmungsge-
mäßer Gebrauch
Nicht bestimmungs-
gemäßer Gebrauch
Anforderungen an das
Personal
Pflichten des
Betreibers
Korrekter und
sicherer Einsatz der
Lichtvorhänge