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Informationen für private Haushalte
gemäß § 18 Abs. 2 ElektroG
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält
eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit
Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier
zusammengestellt.
1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind,
werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten
haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall
getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören
insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle
Sammel- und Rückgabesysteme.
2. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können
diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder
Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknah-
mestellen abgeben. Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und
Rücknahmestellen finden Sie hier:
https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ru-
ecknahmestellen.jsf
Elektro- und Elektronikgeräte