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Montage
Hinweise
Warnung!
Lebensgefahr und Verletzungsgefahr durch Beschädigung:
Ein beschädigtes Schloss ist ein Sicherheits-
risiko. Ein beschädigtes Schloss darf nicht montiert und benutzt werden. Das Schloss und die Verpackung
dürfen nicht beschädigt sein.
Lebensgefahr und Verletzungsgefahr durch falsche oder fehlerhafte Montage der horizontalen Betä-
tigungsstange (Panikstange) nach DIN EN 1125:
Die übliche Einbauhöhe für die Panikstange ist 900 mm
bis 1100 mm über der fertigen Fußbodenoberfläche. Falls die Mehrheit im Gebäude Kinder sind, muss
die Einbauhöhe entsprechend vermindert werden. Die horizontale Betätigungsstange muss so installiert
werden, dass eine größtmögliche wirksame Stangenlänge erreicht wird („Panikstange nach DIN EN 1125“,
Seite 34).
Lebensgefahr und Verletzungsgefahr durch falsche oder fehlerhafte Montage der Türdrückergarnitur
nach DIN EN 179:
Es dürfen ausschließlich nach DIN EN 179 zugelassene Türbeschläge, Sperrgegenstücke
und Verkleidungen verwendet werden („Türbeschlag nach DIN EN 179“, Seite 34).
Bauaufsichtliche Vorschriften und Vorgaben einhalten:
Bei Montage des
Elektro-Mehrfachverriegelungs-
schlosses 819N
und elektrischem Anschluss müssen bauaufsichtliche Vorschriften eingehalten werden.
Vorgaben durch den Türhersteller müssen ebenfalls eingehalten werden.
Achtung!
Sachschaden durch Arbeiten am Türblatt:
Bei allen Arbeiten am Türblatt, zum Beispiel Bohren oder
Fräsen, muss das Schloss ausgebaut sein.
Funktionseinschränkung durch fehlerhafte Ausfräsung der Schlosstasche:
Die Schlosstasche muss
entsprechend der Schlosskastenmaße ausgearbeitet werden. Das Schloss muss sich ohne Kraftaufwand
einsetzen und verspannungsfrei verschrauben lassen.
Sachschaden nach Durchbohren des Schlosses:
Das Schloss wird durch Bohren beschädigt. Für das
Anbringen von Türbeschlägen dürfen nur die werkseitig gefertigten Bohrungen verwendet werden. Bei
Arbeiten am Türblatt, zum Beispiel Bohren oder Fräsen, muss das Schloss ausgebaut sein.
Beschädigung durch Schmutz:
Das Schloss wird durch Verschmutzung beschädigt. Vor der Montage
müssen Schlosstasche und sämtliche Bohrungen gesäubert werden (durch Ausblasen oder Aussaugen).
Funktionseinschränkung durch verspannte Montage:
Das Schloss muss verspannungsfrei eingebaut werden.
Funktionseinschränkung durch nicht frei bewegliche Türdrücker:
Das Schloss muss so eingebaut wer-
den, dass der Drückerstift und die Schlossnuss fluchten.
Sachschaden durch gewaltsames Einsetzen des Drückerstifts in die Schlossnuss:
Der Drückerstift des
Türdrückers muss leicht in die Schlossnuss geschoben werden. Werkzeuge werden nicht benötigt.
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Montage