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V 06/17
EG-VERORDNUNG 517/2014 - F-GAS
LILIUM 11
Das Gerät enthält R134a, ein fluoriertes Treibhausgas mit dem Treibhauspotential (GWP) = 1430 - kg. 0,050 = 0,072
Tonnen CO
2
-Äquivalent
Das Kältemittel R134a darf nicht in die Umwelt gelangen.
LILIUM 13
Das Gerät enthält R134a, ein fluoriertes Treibhausgas mit dem Treibhauspotential (GWP) = 1430 - kg. 0,075 = 0,107
Tonnen CO
2
-Äquivalent
Das Kältemittel R134a darf nicht in die Umwelt gelangen.
INFORMATION ZUR VORSCHRIFTSGEMÄSSEN ENTSORGUNG DES PRODUKTES gemäß der
„EUROPÄISCHEN RICHTLINIE 2012/19/EG ÜBER ELEKTRO- UND ELEKTRONIK-ALTGERÄTE“
Am Ende seiner Lebensdauer darf dieses Gerät nicht im Haushaltsmüll entsorgt werden. Jeder Verbraucher kann
einen wichtigen Beitrag zur erneuten Nutzung, zum Recycling und zu anderen Formen der Wiederverwendung
dieser Altgeräte leisten.
Das Gerät muss zu den Mülltrennungszentren der Gemeinde gebracht werden. Es ist aber auch möglich, es beim
Kauf eines neuen, gleichartigen Geräts kostenlos an den Händler zurückzugeben.
Die getrennte Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte verhindert eine Belastung der Umwelt und
Gesundheit durch eine unsachgemäße Abfallbeseitigung. Außerdem ermöglicht das Recycling der darin
enthaltenden Materialien eine erhebliche Ressourcen- und Energieeinsparung.
Als Hinweis auf die Verpflichtung zur getrennten Entsorgung ist auf dem Gerät das Symbol der durchgestrichenen
Abfalltonne abgebildet.
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