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Deutsch
Wichtig
Vor der Inbetriebnahme muss ein Testlauf
der Anlage durchgeführt werden, um den
Betriebszustand jeder einzelnen Kompo-
nente zu überprüfen und eventuelle An-
omalien zur ermitteln. In dieser Phase ist es
besonders wichtig, dass sämtliche Sicher-
heits- und Hygienemaßnahmen vorschrifts-
mäßig eingehalten werden.
Für den Testlauf der Abnahme sind folgende Kon-
trollen durchzuführen:
1 - Sicherstellen, dass die Netzspannung der
Nennspannung des Geräts entspricht.
2 - Den Trennschalter betätigen , um den Strom-
anschluss zu überprüfen.
3 - Eine Funktionsprüfung der Sicherheitseinrich-
tungen vornehmen.
Nach Abschluss des Testlaufs ist der Benutzer ge-
gebenenfalls auf angemessene Weise in den Ge-
brauch des Gerätes einzuweisen, um sämtliche
Kenntnisse zu erwerben, die zur Inbetriebnahme
des Gerätes unter Sicherheitsbedingungen gemäß
geltender Gesetzesvorschriften erforderlich sind.
Die wichtigsten Funktionen des Geräts erfordern
keine besonderen Einstellungen durch Fachperso-
nal, sondern können während des Gebrauchs vom
Benutzer geregelt werden.
Das Auswechseln von Betriebsteilen kann der Be-
diener selbst, ohne Erfordernis von Fachpersonal
vornehmen.
Bei der Außerbetriebnahme müssen einige Vorkehrun-
gen getroffen werden, um sicherzustellen, dass das
Gerät und seine Komponenten kein Hindernis darstel-
len und nicht leicht zugänglich sind.
Damit das Gerät keine Gefahr für Personen und für die
Umwelt darstellt, müssen alle Verbindungen mit den
Energiequellen (Strom usw.) getrennt und unbrauch-
bar gemacht und alle ggf. vorhandenen Flüssigkeiten
(Schmiermittel, Öle usw.) abgelassen werden.
Das Gerät in einem nicht leicht zugänglichen geeig-
neten Bereich abstellen, der mit geeigneten Mitteln
abgegrenzt wurde, um Unbefugten den Zugang zu
verwehren.
Bei der Verschrottung die Komponenten in Abhän-
gigkeit von ihren chemischen Eigenschaften tren-
nen und für ihre getrennte Entsorgung nach den
einschlägigen geltenden gesetzlichen Bestimmun-
gen sorgen.
Wichtig
Nicht
biologisch
abbaubare
Produkte,
Schmieröle und nicht eisenhaltige Kompo-
nenten (Gummi, PVC, Kunstharz usw.) dürfen
nicht in die Umwelt gelangen. Sie müssen
nach den einschlägigen geltenden gesetzli-
chen Bestimmungen entsorgt werden.
TESTLAUF ZUR ABNAHME DES GERÄTS
EINSTELLUNGEN
8
EINSTELLUNGSVERFAHREN
AUSTAUSCH VON BAUTEILE
9
AUSTAUSCHVERFAHREN
AUßERBETRIEBNAHME UND VERSCHROTTUNG DES GERÄTS