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für eine Reparatur am Aufstellungsort neben dem Tag der Reparatur auch
der Zeitpunkt des Reparaturbeginns genannt, so kann sich dieser in Ausnah-
mefällen wegen der Besonderheiten des Außendienstes und der Schwie-
rigkeiten der Vorausbestimmungen von Reparatur- und Wegezeiten ändern.
1.2
Kleingeräte werden nicht beim Kunden repariert.
1.3
Stellt sich nach Beginn der Reparatur heraus, daß die voraussichtlichen
Reparaturkosten nicht in einem wirtschaftlichen vertretbaren Verhältnis
zum derzeitigen Wert des Gerätes stehen, werden die Arbeiten unterbro-
chen und dem Kunden die voraussichtlichen Reparaturkosten zur Geneh-
migung mitgeteilt. Zeigen sich bei der Reparatur Mängel, deren Beseitigung
über den eigentlichen Reparaturumfang hinausgehen, wird AEG dem Auf-
traggeber die geschätzten Mehrkosten mitteilen oder einen Kostenanschlag
vornehmen. Eine Erweiterung des Reparaturumfanges bedarf der Zustim-
mung des Auftraggebers. Hat AEG einen Kostenanschlag erstellt, ist AEG zu
einer Überschreitung bis ca. 10 % berechtigt.
1.4
Die Abrechnung der Arbeitszeit des Kundendienst-Technikers erfolgt nach
Arbeitswerten. Ein Arbeitswert entspricht einer Arbeitszeit von 5 Minuten.
In den pro Auftrag abgerechneten Werten sind 2 Arbeitswerte für die
Arbeitsvorbereitung enthalten.
Die Anfahrtskosten setzen sich aus anteiliger Wegezeit und einer Kraftfahr-
zeugpauschale zusammen.
1.5
Die Reparaturkosten sind in bar sofort an den Kundendienst-Techniker von
AEG oder bei Abholung zu entrichten.
Die Kundendienst-Techniker sind beauftragt, den Rechnungsbetrag zu kas-
sieren. Die Auslieferung von in der Werkstatt reparierten Geräten kann
gegen Nachnahme erfolgen.
2.
Reparatur-Gewährleistung
AEG leistet für die einwandfreie Ausführung der Reparaturarbeiten und die
Mangelfreiheit der Ersatzteile 6 Monate Gewähr. Ist der innerhalb der
Gewährleistungsfrist beanstandete Fehler auf eine andere technische Ursa-
che zurückzuführen als der bei der ursprünglichen Reparatur behobene
Fehler, so besteht kein Anspruch auf Gewährleistung.
3.
Aufbewahrung, Verwertung
AEG steht wegen ihrer Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfan-
drecht an den aufgrund des Auftrags in den Besitz von AEG gelangten Gerä-
ten zu. Wird ein Gerät nicht spätestens 3 Monate nach schriftlicher Auffor-
derung abgeholt und die Vergütung bezahlt oder die Annahme einer Post-
nachnahmesendung verweigert, so entfällt die Verpflichtung zur weiteren
Aufbewahrung und eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei Beschädi-
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gung und Untergang. Nach Ablauf der Frist ist AEG berechtigt, das Gerät
zum Verkehrswert zu veräußern, wobei AEG den Verkauf 1 Monat zuvor
ankündigt. Ein etwaiger Mehrerlös wird dem Auftraggeber erstattet.
4.
Datenspeicherung
AEG erfaßt und speichert die zum Geschäftsverkehr notwendigen auftrag-
sbezogenen Daten der Auftraggeber.
AEG Hausgeräte GmbH
Kundendienst
Stand: Oktober 1994
Bestimmungen, Normen, Richtlinien
Das Kältegerät ist für den Haushalt bestimmt und wurde unter Beachtung
der für diese Geräte geltenden Normen hergestellt.
Bei der Fertigung wurden insbesondere die nach dem Gerätesicherheitsgesetz
(GSG), der Unfallverhütungsvorschrift für Kälteanlagen (VBG 20) und den
Bestimmungen des Verbandes Deutscher Elektrotechniker (VDE) notwendigen
Maßnahmen getroffen. Der Kältekreislauf wurde auf Dichtheit geprüft.
Dieses Gerät entspricht den folgenden EG-Richtlinien:
– 73/23/EWG vom 19.2.1973 - Niederspannungsrichtlinie
– 89/336/EWG vom 3.5.1989 (einschließlich Änderungsrichtlinie
92/31/EWG) - EMV-Richtlinie