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Für den Installateur
Im Notfall steht also immer ein Kundendiensttechniker für Sie bereit. Dass ein solcher
Sonderservice auch zusätzlich entlohnt werden muss, wenn kein Garantiefall vorliegt, werden Sie
sicherlich verstehen.
AEG - Garantie für die ab 01.01.2002 gekauften AEG-Geräte
Diese Garantiebedingungen regeln zusätzliche Garantieleistungen von AEG gegenüber dem
Endkunden, die neben die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Kunden treten. Daher
werden auch gesetzliche Gewährleistungsansprüche des Kunden gegenüber seinen sonstigen
Vertragspartnern, insbesondere dem Verkäufer des mit der Garantie versehenen AEG-Gerätes, von
dieser Garantie nicht berührt.
Diese Garantiebedingungen gelten nur für solche Geräte, die vom Endkunden in der
Bundesrepublik Deutschland als Neugeräte erworben werden. Ein Garantievertrag kommt nicht
zustande, soweit der Endkunde ein gebrauchtes Gerät oder ein neues Gerät seinerseits von einem
anderen Endkunden erwirbt.
Inhalt und Umfang der Garantie
AEG erbringt die Garantieleistungen, wenn an AEG-Geräten ein Herstellungs- und/oder
Materialfehler innerhalb der Garantiezeit auftritt. Diese Garantie umfasst jedoch keine Leistungen
von AEG für solche Geräte, an denen Fehler, Schäden oder Mängel aufgrund von Verkalkung,
chemischer oder elektrochemischer Einwirkung, fehlerhafter Aufstellung bzw. Installation, sowie
unsachgemäßer Einregulierung, Bedienung oder unsachgemäßer Inanspruchnahme bzw.
Verwendung auftreten. Ebenso ausgeschlossen sind Leistungen aufgrund mangelhafter oder
unterlassener Wartung, Witterungseinflüssen oder sonstigen Naturerscheinungen.
Die Garantie erlischt, wenn an dem Gerät Reparaturen, Eingriffe oder Abänderungen durch nicht
von AEG autorisierte Personen vorgenommen wurden.
Die Garantieleistung von AEG umfasst die sorgfältige Prüfung des Gerätes, wobei zunächst
ermittelt wird, ob ein Garantieanspruch besteht. Im Garantiefall entscheidet allein AEG, auf welche
Art der Schaden behoben werden soll. Es steht AEG frei, eine Reparatur des Gerätes ausführen zu
lassen oder selbst auszuführen. Etwaige ausgewechselte Teile werden Eigentum von AEG.
Für die Dauer und Reichweite der Garantie übernimmt AEG sämtliche Material- und
Montagekosten, nicht jedoch zusätzliche Kosten für die Leistungen eines Notdienstes.
Soweit der Kunde wegen des Garantiefalles aufgrund gesetzlicher Gewährleistungsansprüche
gegen andere Vertragspartner Leistungen erhalten hat, entfällt eine Leistungspflicht von AEG.
Soweit AEG-Garantieleistungen erbringt, übernimmt AEG keine Haftung für die Beschädigung
eines Gerätes durch Diebstahl, Feuer, Aufruhr o. ä. Ursachen.
Über die vorstehend zugesagten Garantieleistungen hinausgehend kann der Endkunde nach dieser
Garantie keine Ansprüche wegen mittelbarer Schäden oder Folgeschäden, die durch ein AEG-Gerät
verursacht werden, insbesondere auf Ersatz außerhalb des Gerätes entstandener Schäden, geltend
machen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden gegen AEG oder Dritte bleiben jedoch unberührt.
Garantiedauer
Die Garantiezeit beträgt 24 Monate für jedes AEG-Gerät, das im privaten Haushalt eingesetzt wird,
und 12 Monate für jedes AEG-Gerät, welches in Gewerbebetrieben, Handwerksbetrieben,
Industriebetrieben oder gleichzusetzenden Tätigkeiten eingesetzt wird. Die Garantiezeit beginnt für
jedes Gerät mit der Übergabe des Gerätes an den Erstendabnehmer. Zwei Jahre nach Übergabe des
jeweiligen Gerätes an den Erstendabnehmer erlischt die Garantie, soweit die Garantiezeit nicht
nach vorstehendem Absatz 12 Monate beträgt.
Soweit AEG-Garantieleistungen erbringt, führt dies weder zu einer Verlängerung der Garantiefrist
noch wird eine neue Garantiefrist durch diese Leistungen für das Gerät oder für etwaige
eingebaute Ersatzteile in Gang gesetzt.
Inanspruchnahme der Garantie
Garantieansprüche sind vor Ablauf der Garantiezeit innerhalb von zwei Wochen nachdem der
Mangel erkannt wurde, unter Angabe des vom Kunden festgestellten Fehlers des Gerätes und des
Zeitpunktes seiner Feststellung bei AEG anzumelden. Als Garantienachweis ist die vom Verkäufer
des Gerätes ausgefüllte Garantieurkunde, die Rechnung oder ein sonstiger datierter Kaufnachweis
beizufügen. Fehlt die vorgenannte Angabe oder Unterlage, besteht kein Garantieanspruch.
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