Kurzanleitung - DE
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GSS0608
Version: 1.0
1.4 Anforderungen an den Aufstellort
(Auszug aus der Betriebsanleitung)
Das System ist für einen ortsfesten Einsatz im Außenbereich konzipiert. Es ist darauf zu achten, dass
die spezifizierten Umweltbedingungen eingehalten werden. Der Einsatz in nicht spezifizierter
Umgebung,
z. B. auf Schiffen, im EX-Bereich oder in großer Höhe (siehe klimatische Umweltbedingungen) ist
untersagt.
VORSICHT
Gefahr durch Kondensatbildung!
Kondensatbildung kann entstehen, wenn das System nach Transport oder vor
Wiederinbetriebnahme nicht ausreichend klimatisch angeglichen wurde.
(Anschluss der AC-Versorgung ist vorausgesetzt).
1.4.1 Umweltbedingungen
Beachten Sie die Angaben der Umweltbedingungen in den Technischen Daten (
1.4.2 Anforderungen an den Aufstellort
Beachten Sie, dass das Batteriesystem
•
nicht in Gebäuden, Garagen, Innenhöfen und sonstigen überdachten Bauten
•
nicht in hochwassergefährdeten Gebieten
•
nicht in Bereichen mit Feuer- und Explosionsgefahr
•
nicht in der Nähe von brennbaren Materialien
•
nicht in Gebieten mit Sandstürmen
•
nicht in ständigen Wohnbereichen
•
nicht im Bereich von Fluchtwegen
aufgebaut und betrieben werden darf.
Aufstellbedingungen:
•
Die Checkliste „Voraussetzungen zur Inbetriebnahme“ muss erledigt und unterschrieben sein
(
7 Checkliste zur Inbetriebnahme
•
Das System ist nur für die Aufstellung im Freien geeignet.
•
Beachten Sie die folgenden Anforderungen an die Stellfläche für das System:
−
Die Ausführung der Stellfläche erfolgt bauseits unter Berücksichtigung der örtlichen
Gegebenheiten und der Technischen Daten (
−
Windgeschützt
−
Die Stellfläche ist exakt waagerecht.
−
Die Kabeleinführung erfolgt von unten.
−
Die Stellfläche weist die erforderliche Belastbarkeit für das Gewicht des Systems von min
1.25 t auf und muss dieser Belastung dauerhaft standhalten. Berücksichtigen Sie ggf.
ergänzend das Gewicht der Transportmittel.
−
Eine ausreichende Drainage ist vorhanden.
•
Eine Erdung über Ringerde für flexible Anschlussleitung (min. 16 mm²) gemäß nationalen und
örtlichen Vorschriften und Gegebenheiten muss vorhanden sein.
•
Beachten Sie, dass Belüftungsöffnungen freizuhalten sind.
−
Die Luft an den Belüftungsöffnungen muss frei zirkulieren können.
−
Während der gesamten Betriebszeit darf kein Laub, Schmutz, etc. von den
Belüftungsöffnungen angesaugt werden.
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