75
UG_ARF73 V1.7
Nutzungsbeschränkungen
Lizenzierte Bänder benötigen vor Gebrauch eine Autorisierung. Es obliegt dem Anwender sich die richtigen Infor-
mationen zum Betrieb von den kompetenten Stellen/Autoritäten des Landes, in dem das Gerät betrieben werden
soll einzuholen, um sicherzustellen welchen Kanal er oder sie autorisiert ist zu nutzen. In den meisten Fällen ist
eine Lizenz oder temporäre Lizenz erforderlich.
Wichtiger Hinweis: Vor dem Gebrauch Ihres Geräts bitte die in Ihrem Land geltenden gesetzlichen Regelungen
beachten. Bitte lesen Sie hierzu im Kapitel «Einschränkungen für den Gebrauch» am Ende dieses Dokumentes
nach. Diese Einschränkungen gelten für die aufgeführten Länder, ansonsten sind die nachfolgenden Angaben
anzuwenden.
WICHTIG
: Bevor Sie das Gerät in Betrieb nehmen, beachten Sie bitte die geltenden gesetzlichen Bestimmungen
in Ihrem Land. Diese Einschränkungen gelten für die Länder, die in der Tabelle aufgeführt sind
Land
Symbol
Einschränkungen
Belgien
BE
Geräte und Maschinen, die Lizenzierung vor dem Gebrauch.
406,1-430MHz und 440-470MHz nur
Frankreich
FR
Geräte und Maschinen, die Lizenzierung vor dem Gebrauch.
Kontakt Regulierungsbehörde für das Kommunikationswesen
Postal Services und Electronic (ARCEP) (http://www.arcep.fr)
Italien
IT
Geräte und Maschinen, die Lizenzierung vor dem Gebrauch.
Kontakt Regulierungsbehörde für das Kommunikationswesen.
Deutschland
DE
Geräte und Maschinen, die Lizenzierung vor dem Gebrauch.
Kontakt Regulierungsbehörde für das Kommunikationswesen.
Ungarn
HU
DasGerätkannmitFrequenzzuteilungAuflösunginstalliertund
betrieben werden mit Radio-Lizenz nur in Ungarn. Das Funkge-
rät entspricht Dekret Nr. 5 / 2004. (IV.13.) IHM des Ministeriums
für Informationstechnologie und Kommunikation über Funkan-
lagen und elektronische Kommunikation Endgeräte.
Lettland
LV
Eine individuelle Genehmigung durch das Elektronische Kom-
munikationsbüro ist erforderlich, um die Geräte in Lettland zu
verwenden.
Litauen
LT
Eine individuelle Berechtigung zu einer Frequenz / channe lis
für den Betrieb des Geräts erforderlich ist nach Ziffer 6.2 zu
verwenden, Kapitel I der Plan der Nutzung von Funkfrequen-
zen, genehmigt durch den Bestell-Nr IV-1160 der Direktor der
Kommunikation Regelmäßigkeit Authority of 24. Dezember
2008. Bedingungen für den Einsatz von Funkgeräten in der
Genehmigung angegeben werden, um eine Frequenz / Kanal
verwenden.
Luxemburg
LU
Geräte und Maschinen, die Lizenzierung vor dem Gebrauch.
AccessProtokollEN300471odereinegleicheSpezifikationist
verpflichtend,wenndieDatenübertragungverwendetwird.
Malte
MT
Die Ausrüstung, ARF73/ARF63/ARF7499B/C/D/E/F/G/H/I/
J/K/L/M kann in Malta unterliegen einer Einzelgenehmigung
in Übereinstimmung mit der elektronischen Kommunikation
ausgestellt werden (Verordnung) Act
Slowenien
SI
Es ist nicht gestattet, die genannten Funkanlagen auf das
geographische Gebiet der Republik Slowenien außerhalb
der Frequenzbänder 406,1 - 410 MHz und 440 - 470 MHz zu
verwenden. Der Endbenutzer benötigt ein Dekret über die
Frequenzzuteilung
für das Funkgerät.
Spanien
ES
Geräte und Maschinen, die Lizenzierung vor dem Gebrauch.
Kontakt Regulierungsbehörde für das Kommunikationswesen.
Summary of Contents for ARF 73
Page 5: ...5 UG_ARF73 V1 7 FRANCAIS ...
Page 18: ...18 UG_ARF73 V1 7 ENGLISH ...
Page 31: ...31 UG_ARF73 V1 7 DEUTSCH ...
Page 44: ...44 UG_ARF73 V1 7 ITALIANO ...
Page 57: ...57 UG_ARF73 V1 7 ESPAŃOL ...