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Sicherheitshinweise
Lesen Sie die Gebrauchsanleitung, bevor Sie die Sicherheitstraverse benutzen.
Herstellerjahr ist auf dem Typenschild der Sicherheitstraverse angegeben.
Die Prüfliste ist vor der ersten Benutzung und dann regelmäßig zu führen.
Die Gebrauchsanleitung ist griffbereit in der Nähe der Sicherheitstraverse aufzubewahren.
Die Sicherheitstraverse darf nur von Personen verwendet werden die gesundheitlich geeignet, in ihrer sicheren Benutzung
unterwiesen und die entsprechenden Kenntnisse haben.
Es muss ein Plan für Rettungsmaßnahmen vorhanden sein, um bei evtl. Abstürzen oder sonstigen Unfällen die verunglückte
Person schnellstmöglich retten zu können.
Die Sicherheitstraverse darf von max. 2 Personen gleichzeitig als Anschlageinrichtung
benutzt werden. Die lichte Türbreite darf hierbei 900 mm nicht überschreiten. Für die
Benutzung durch eine Person darf die lichte Türbreite 1100 mm nicht überschreiten.
Die Sicherheitstraverse darf nicht zum Heben und Lasten verwendet werden.
Die Sicherheitstraverse darf nur in Türöffnungen in beiderseits tragenden Mauerwerk (min. 13 kN) verwendet werden.
Die Sicherheitstraverse darf nur in Verbindung mit einem Auffangsystem der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz
(EN 363) bzw. einem Halter- und Rückhaltesystem der persönlichen Schutzausrüstung (EN 358) eingesetzt werden. Das
Auffangsystem muss einem Fall dämpfenden Bestandteil der die max. Kraft auf höchstens 6 kN begrenzt z.B. Falldämpfer
nach EN 355 und einem Auffanggurt nach EN 361 enthalten.
Die Gebrauchsanleitungen der mit verwendeten Produkte sind zu beachten!
Dies gilt insbesondere für die erforderliche lichte Höhe unterhalb des Benutzers (Abstand a auf Seite 4, Abb. 1), die zulässige
Beanspruchung z.B. der Verbindungsmittel durch scharfe Kanten oder die max. Benutzungslänge in einem Rückhaltesystem.
Vorsicht! Bei falscher Benutzung können Gefahren auftreten!
Die Sicherheitstraverse sollte jedem Benutzer persönlich zur Verfügung gestellt werden. Vor jedem Einsatz ist diese auf
Beschädigungen zu überprüfen. Bei Zweifeln hinsichtlich des sicheren Zustands der Sicherheitstraverse ist diese sofort der
Benutzung zu entziehen. Außerdem ist sie nach Bedarf, min. jedoch einmal jährlich auf ihren einwandfreien Zustand von
einem Sachkundigen zu überprüfen.
Auf der Sicherheitstraverse sollte gekennzeichnet werden, wann die nächste Überprüfung erfolgen muss (z.B. mit handelsüb-
licher Plakette).
Veränderungen oder Ergänzungen sowie beschädigt oder durch einen Sturz beanspruchte Sicherheitstraversen dürfen erst
nach Überprüfung und Instandsetzung durch den Hersteller wieder verwendet werden.
Die Sicherheitstraverse ist in trockenen Räumen aufzubewahren. Grober Schmutz ist regelmäßig mit warmer Seifenlauge
zu entfernen. Den Kontakt mit Chemikalien, Ölen, Lösungsmitteln und anderen aggressiven Stoffen unbedingt vermeiden.
Drehbare und verschiebbare Teile sind gängig zu halten.
Die Lesbarkeit der Produktkennzeichnung muss sichergestellt sein.
Schäden während des Transportes durch geeignete Behälter vermeiden!
Bei Wiederverkauf in ein anderes Land unbedingt Gebrauchsanleitung in der jeweiligen Landessprache mitliefern.
900 mm
1100 mm
max.
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ABS DoorJam
PS-1069