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Einbau und Montage
5.3.2 Hanglage, Böschung etc.
Beim Einbau des Behälters in unmittelbarer Nähe
(< 5 m) eines Hanges, Erdhügels oder einer Bö-
schung (größer 5° Gefälle) muss eine statisch be-
rechnete Stützmauer zur Aufnahme des Erddrucks
errichtet werden. Die Mauer muss die Behälter-
maße um mind. 500 mm in alle Richtungen überra-
gen und einen Mindestabstand von 1000 mm zum
Behälter haben.
Abb. 19: Einbau in Hanglage – Beispiel FLAT
5.3.3 Grundwasser und bindige (wasserundurchlässige) Böden (z. B. Lehmboden)
Die Tanks dürfen nicht im Grund-/Schichtenwasser
eingebaut werden. Ist zu erwarten, dass Grund-
/Schichtenwasser auch nur gelegentlich auftritt, ist
dieses durch eine Drainage abzuleiten.
Ggf. muss die Drainageleitung in einem senkrecht
eingebauten Rohr DN 300 enden, in dem eine
Tauchdruckpumpe eingelassen ist, die das über-
schüssige Wasser abpumpt. Die Pumpe ist regel-
mäßig zu überprüfen.
Abb. 20: Einbau bei Wasser in der Baugrube – Beispiel FLAT
5.3.4 Installation neben befahrenen Flächen
Werden die Erdtanks neben Verkehrsflächen in-
stalliert, entspricht der Mindestabstand zu diesen
Flächen mindestens der Grubentiefe (H).
Abb. 21: Abstand zu Verkehrsflächen – Beispiel FLAT
H
> H
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