Geräte beschränkt, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm
beträgt. Für alle übrigen Elektro- und Elektronikgeräte muss der Vertreiber geeignete
Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer gewährleisten;
das gilt auch für kleine Elektrogeräte (s.o.), die der Endnutzer zurückgeben will, ohne ein neues
Gerät zu kaufen.
Rücknahmepflichten von Vertreibern und andere Möglichkeiten der Entsorgung von
Elektro- und Elektronikgeräten in der Region Wallonien
Vertreiber, die Elektro- und Elektronikgeräte verkaufen, sind verpflichtet, bei der Lieferung von
Neugeräten Altgeräte desselben Typs, die im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie die
Neugeräte erfüllen, kostenlos vom Endverbraucher zurückzunehmen. Dies gilt auch bei der
Lieferung von neuen Elektro- und Elektronikgeräten oder beim Fernabsatz.
Darüber hinaus ist jeder, der Elektro- und Elektronikgeräte auf einer Verkaufsfläche von
mindestens 400 m² verkauft, verpflichtet, Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer
als 25 cm sind (Elektrokleingeräte), im Ladengeschäft oder in unmittelbarer Nähe kostenlos
zurückzunehmen; die Rücknahme darf in diesem Fall nicht vom Kauf eines Elektro- oder
Elektronikgerätes abhängig gemacht werden.
Die Rücknahme von Elektro- und Elektronikgeräten kann auch auf Containerplätzen oder
zugelassenen Recyclinghöfen erfolgen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre
Gemeindeverwaltung.
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