8–Deutsch
8.2.10
Gewährleistung
Für dieses Würth-Elektrowerkzeug bieten wir eine
Gewährleistung gemäß den gesetzlichen/länderspezi-
fischen Bestimmungen ab Kaufdatum (Nachweis durch
Rechnung oder Lieferschein). Entstandene Schäden
werden durch Ersatzlieferung oder Reparatur beseitigt.
Schäden, die auf natürliche Abnutzung, Überlastung
oder unsachgemäße Behandlung zurückzuführen
sind, werden von der Gewährleistung ausgeschlos-
sen.
Beanstandungen können nur anerkannt werden,
wenn Sie das Elektrowerkzeug unzerlegt einer Würth-
Niederlassung, Ihrem Würth-Außendienstmitarbeiter
oder einer Würth-autorisierten Kundendienststelle für
Elektrowerkzeuge übergeben.
Entsorgung
Elektrowerkzeuge, Zubehör und Verpackungen sol-
len einer umweltgerechten Wiederverwertung zuge-
führt werden.
Nur für EU-Länder:
Werfen Sie Elektrowerkzeuge nicht in den
Hausmüll!
Gemäß der Europäischen Richtlinie
2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-
Altgeräte und ihrer Umsetzung in nationa-
les Recht müssen nicht mehr gebrauchsfähige Elektro-
werkzeuge getrennt gesammelt und einer
umweltgerechten Wiederverwertung zugeführt wer-
den.
Werfen Sie Akkus/Batterien nicht in den Hausmüll,
ins Feuer oder ins Wasser. Akkus/Batterien sollen,
wenn möglich entladen, gesammelt, recycelt oder
auf umweltfreundliche Weise entsorgt werden.
Nur für EU-Länder:
Gemäß der Richtlinie 2006/66/EG müssen defekte
oder verbrauchte Akkus/Batterien recycelt werden.
Änderungen vorbehalten.
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