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XND.00016.022_A - 04/2018
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2.3
Restrisiken
Das Spannmittel ist nach dem Stand der Technik und den anerkannten sicherheits-
technischen Regeln gebaut.
Die korrekte Werkstückspannung liegt in der Verantwortung des Bedieners.
Neue Aufspannungen müssen durch qualifiziertes Fachpersonal mit entsprechender
Berufsbildung sorgfältig geprüft werden.
Durch die unterschiedlichen Bearbeitungskräfte und Fehlmanipulationen der
Bearbeitungsmaschine etc. muss auch bei einem korrekt funktionierenden Spanner mit der
Gefahr gerechnet werden, dass ein Werkstück ausgerissen werden kann.
An der Bearbeitungsmaschine sind Schutzvorrichtungen anzubringen, die den Bediener vor
ausgeschleuderten Werkzeug- und Werkstückteilen schützen.
Das Tragen einer Schutzbrille in der Nähe einer Bearbeitungsmaschine ist für Bediener und
Dritte Pflicht.
Arbeitsweisen, welche die Funktion und Betriebssicherheit des Spannmittels beeinträchtigen,
sind zu unterlassen.
2.3.1
Wechsel der Aufnahmebolzen
Ungenügend angezogene Aufnahmebolzen können zu Beschädigungen führen!
Hinweise dazu finden sich im Kapitel 4 „Betrieb“.
2.3.2
Hinweise zur Spanntechnologie
Der Bediener stellt sicher, dass die Spanngeometrie und die Einzugskräfte der gewählten
Bearbeitungsart entsprechen.
Wir empfehlen die Spannung mit einem Drehmomentschlüssel durchzuführen, um
gleichbleibende Spannresultate zu erreichen.
Die Einzugskräfte werden nur bei einer korrekten Funktion des Spannmittels und bei
korrekter Werkstückeinspannung erreicht.
Eine regelmässige Wartung und Reinigung gemäss der Betriebsanleitung ist unerlässlich
für eine korrekte Funktion.
2.4
Verpflichtung des Betreibers
Der Betreiber verpflichtet sich, nur Personen an der Maschine arbeiten zu lassen:
die mit den grundlegenden Vorschriften über Arbeitssicherheit und Unfallverhütung
vertraut sind.
die in die Arbeiten an der Maschine eingewiesen sind.
die Betriebsanleitung gelesen und verstanden haben.
Die Anforderungen der EG-Richtlinie zur Benutzung von Arbeitsmitteln 2007/30/EG sind
einzuhalten.
2.5
Verpflichtung des Personals
Alle Personen, die mit Arbeiten an der Maschine beauftragt sind, verpflichten sich:
die grundlegenden Vorschriften über Arbeitssicherheit und Unfallverhütung zu beachten.
das Sicherheitskapitel und die Sicherheitshinweise in dieser Betriebsanleitung gelesen und
verstanden zu haben, sowie diese zu beachten.