Montagebedingungen für weka - Montageteam
Wenn Sie Montagehilfe in Anspruch nehmen und dazu ein weka - Montageteam rufen, wird die
weka Holzbau GmbH für Sie wie folgt tätig:
Montage bedeutet das anleitungsgemäße Zusammenfügen (Aufbau) der gelieferten Einzelteile der Ware
ohne Anstrich, Lieferung und Montage von Zubehör und Zubehörteilen. Elektrische Anschlüsse sind in den
Montageleistungen nicht enthalten.
Die aufzubauende Ware muss sich am Aufbauort/Standort/Standfläche befinden. Transport des Artikels
oder der Einzelteile über eine Entfernung von 10-15m hinaus oder in ein anderes Geschoss sind im
angebotenen Montagepreis nicht enthalten. Der Untergrund muss tragfähig, horizontal und eben sein.
Im Zweifel gilt für die Ebenheit: DIN 18202 „Ebenheitstoleranzen im Hochbau“, Tab.3, Zeile 3, mit einer
maximalen Höhendifferenz der am weitesten von einander entfernten Punkten von ca. 10 bis 11mm.
Alle vorbereitenden Arbeiten müssen gemäß den technischen Regeln vor Beginn der Montage ausgeführt
sein. Die von Ihnen gefertigten oder gewählten Untergründe/Fußböden/Fundamente müssen für die
Montage geeignet sein.
Garantiebestimmungen der weka Holzbau GmbH
Wir gewähren Ihnen zu nachfolgenden Konditionen – jedoch nur auf die Holzteile unserer Produkte
(weka-Produkt genannt), nicht auf damit verbundene Bauteile oder Bestandteile des weka-Produkts aus
anderem Material als Holz – ab Lieferdatum 5 Jahre Garantie auf Funktion.
Innerhalb der Garantiezeit werden fehlerhafte Teile oder fehlende Teile der Ware oder die Ware selbst nach
unserer Wahl ersetzt.
Vom Garantieumfang erfasst ist lediglich der kostenlose Ersatz des jeweils mangelhaften oder defekten
Holzteils.
Nicht im Garantieumfang enthalten sind Folge- oder Zusatzkosten, insbesondere keine Liefer- und
Auf- oder Umbaukosten.
Die Garantie ist ausgeschlossen, wenn:
- von der jeweiligen Montageanleitung abgewichen wurde,
- Veränderungen (zusätzliche An- oder Umbauten) an dem Produkt im Vergleich zur Montageanleitung
vorgenommen wurden,
- die jeweils angegebenen Belastungsgrenzen (z.B. Schneelast usw.) überschritten wurden,
- das weka-Produkt falsch gegründet (Fundament / Bodenplatte o.Ä.) wurde, insbesondere bei Verstößen
gegen die Regeln der Baukunst,
- unterlassene oder nicht ausreichende Pflege (Wartung: Holzschutz, Holzanstrich usw.) des Holzes
vorgenommen wurde.
- Windgeschwindigkeiten über Stärke 7, Naturkatastrophen oder gewaltsame Einwirkungen den Schaden
am weka-Produkt verursacht haben.
- der Mangel in holztypischen Farbveränderungen, Rissbildungen, Verwerfungen, Schwinden, Quellen oder
ähnlichen normalen, in der Natur des Werkstoffes „Holz“ begründeten Veränderungen besteht.
Garantieansprüche können nur in Verbindung mit Originalpackzettel und Originalkaufbeleg in Anspruch
genommen werden und müssen innerhalb der Garantiezeit schriftlich, per Telefax oder per e-Mail geltend
gemacht werden. Anspruchsvoraussetzung ist eine unverzügliche Anzeige des Mangels bzw. des
Schadens in Form einer geordneten Darstellung des Schadens in Bild und Text.
Garantieansprüche sind zu richten an:
weka Holzbau GmbH, Johannesstraße 16, 17034 Neubrandenburg
Fax: 0395/42908-83; e-Mail: [email protected]
Technische Änderungen vorbehalten!
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