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2. Aufstellung
2.1 Vorschriften
Bei der Aufstellung und dem abgasseitigen Anschluss sind die anwendbaren natio-
nalen und europäischen Normen, örtliche und baurechtliche Vorschriften/Normen
(z.B. DIN 18896, DIN 4705, DIN EN 13384, DIN 18160, DIN EN 1856-2, DIN EN
15287 u.a.) sowie feuerpolizeiliche Bestimmungen (z.B. FeuVO) zu beachten. Las-
sen Sie das Gerät nur von einem qualifizierten Fachmann aufstellen und anschlie-
ßen. Zur korrekten Funktion Ihres Gerätes muss der Schornstein, an den Sie das
Gerät anschließen wollen, in einwandfreiem Zustand und mind. bis 400°C belastbar
sein.
2.2 Aufstellräume
Da der Kaminofen die zur Verbrennung benötigte Luft dem Aufstellungsraum ent-
nimmt, ist dafür zu sorgen, dass über die Undichtheiten der Fenster oder Außentü-
ren stets genügend Luft nachströmt. Man kann davon ausgehen, dass dies beim
Altbau durch ein Raumvolumen von mind. 4m³/h je kW Nennwärmeleistung ge-
währleistet ist. Ist das Volumen geringer, kann über Lüftungsöffnungen ein Ver-
brennungsluftverbund mit anderen Räumen hergestellt werden (min. 150cm²).
Ein Neubau ist dagegen nach der aktuellen Energieeinsparverordnung EneV we-
sentlich dichter ausgeführt. Somit kann ohne mechanisches und zusätzliches Fens-
terlüften viel weniger bis gar keine Luft mehr nachströmen und der Luftbedarf muss
erhöht werden. Im behaglichen und gesunden Wohnraum geht man von einem 0,5-
Luftwechsel pro Stunde aus. Das heißt, dass das komplette Luftvolumen im Ge-
bäude alle 2 Stunden durch Fensterlüftung oder kontrollierte Wohnraumlüftung
erneuert werden sollte. Deshalb wird die Berechnung von 4m²/h mit
Faktor 2 = 8 m³/h je kW multipliziert (aufgrund des 0,5-facher Luftwechsel/h).
2.3 Geräteabstände
Alle brennbaren Bauteile, Möbel oder auch z.B. Dekostoffe in der näheren Umge-
bung des Ofens sind gegen Hitzeeinwirkung zu schützen.
Einrichtungsgegenstände im Strahlungsbereich
Im Sichtbereich (Strahlungsbereich) des Feuers muss zu brennbaren Bauteilen,
Möbel oder auch z.B. zu Dekostoffen ein Abstand nach vorne von mindestens
100 cm
(A), gemessen ab Vorderkante Feuerraumöffnung eingehalten werden. Der
Sicherheitsabstand reduziert sich auf
50 cm
(B), wenn ein belüfteter Strahlungs-
schutz vor das zu schützende Bauteil montiert wird (Bild 2)
Einrichtungsgegenstände außerhalb des Strahlungsbereichs
Die Stellwände seitlich und hinter dem Gerät dürfen nicht aus brennbaren Baustof-
fen hergestellt oder mit brennbaren Baustoffen verkleidet sein, wenn
seitlich
40 cm
und
hinten
20 cm
unterschritten werden.
Der Seitenabstand zu Möbelteilen aus Holz oder Kunststoff muss ebenfalls
40 cm
betragen (Bild 3).