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Die Rechte aus dieser Garantie treten neben die gesetzlichen und/oder vertraglichen
Sachmängelansprüche, die dem Kunden gegenüber seinem jeweiligen Verkäufer zustehen. Diese
Rechte werden durch die Garantie nicht eingeschränkt.
WAHL® gewährt für Elektrokleingeräte die Garantie, dass das Gerät frei von Mängeln ist.
Nicht der Garantie unterfallen Geräteteile, die dem Verschleiß unterliegen wie z. B. Scherfolien,
Antriebskomponenten, Schneidsätze, Aufsätze, Batterien bzw. Akkuzellen (Verschleißteile).
Die Garantie ist ausgeschlossen, wenn:
• Das Gerät missbräuchlich verwendet oder mit mangelnder Sorgfalt behandelt wurde,
• Das Gerät durch übermäßige Beanspruchung, unsachgemäße Behandlung oder
Fremdeinwirkung beschädigt wurde,
• Der Mangel durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung entstanden ist,
• Eine Reparatur oder ein Reparaturversuch durch anderes Personal als das eines Werks
von WAHL® oder einer autorisierten Verkaufsstelle durchgeführt wurde.
Soweit nicht anders angegeben, richtet sich die Garantiezeit nach der Dauer der gesetzlichen
Sachmängelverjährungsfrist des nationalen Rechts des Staates, in dem das Gerät erworben
wurde. Die Frist beginnt mit der Übergabe des Gerätes durch den Verkäufer an den Käufer.
Der Ort des Erwerbs und der Zeitpunkt der Übergabe sind durch Vorlage eines Kaufbelegs wie
Kassenzettel, Rechnung, Lieferschein oder Ähnliches nachzuweisen.
Mängel, die innerhalb der Garantiezeit auftreten und die uns innerhalb von drei Wochen nach
ihrem Auftreten in Textform angezeigt werden, werden von WAHL® im Rahmen dieser Garantie
kostenlos beseitigt. Die Reparaturen werden in einem Werk von WAHL® oder in einer von WAHL®
autorisierten Verkaufsstelle ausgeführt. WAHL® ist berechtigt, den Mangel auch durch Lieferung
eines baugleichen Gerätes zu beseitigen. Weitergehende Ansprüche des Kunden aus dieser
Garantie, insbesondere auf Aufwendungsersatz, Minderung, Schadenersatz oder das Recht zum
Rücktritt bestehen nicht. Gesetzliche oder andere vertragliche Sachmängelansprüche bleiben
unberührt.
Durch die Erbringung von Garantieleistungen tritt keine Verlängerung der Garantiezeit ein.
Die im Rahmen von Garantiereparaturen ausgetauschten Teile oder das bei Ersatzlieferung
einbehaltene Gerät gehen in das Eigentum von WAHL® über.
Bei unberechtigter Inanspruchnahme unseres Kundendienstes ist WAHL® berechtigt, dem Kunden
die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.
Bei aufgetretenen Mängeln wenden Sie sich bitte an den Vertreiber des Gerätes bzw. an die
Serviceadresse Ihres Landes.
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Garantie
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Содержание 9217
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