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Elektro- und Elektronikgeräte
Informationen für private Haushalte
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von
Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind
hier zusammengestellt.
1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte
bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall
getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den
Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.
2. Batterien und Akkus sowie Lampen
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät
umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen
werden können, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zu
trennen. Dies gilt nicht, soweit Altgeräte einer Vorbereitung zur Wiederverwendung
unter Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zugeführt werden.
3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen
der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder
Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen unentgeltlich
abgeben.Rücknahmepflichtig sind Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mindestens
400 m² für Elektro- und Elektronikgeräte sowie diejenigen Lebensmittelgeschäfte mit
einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die mehrmals pro Jahr oder
dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen. Dies
gilt auch bei Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, wenn die
Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte mindestens 400 m²
betragen oder die gesamten Lager- und Versandflächen mindestens 800 m² betragen.
Vertreiber haben die Rücknahme grundsätzlich durch geeignete
Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu
gewährleisten. Die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe eines Altgerätes besteht