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03/19/2021
TR-ECE-BA-DGB-0141 v03
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5.1.2.1 Messlänge in Schritten
Legt die
Gesamtschrittzahl
des Mess-Systems fest, bevor das Mess-System wieder
bei null beginnt.
Untergrenze
2 Schritte
Obergrenze
1 073 741 824 Schritte (30 Bit)
Default
16 777 216
Der tatsächlich einzugebende Obergrenzwert für die Messlänge in Schritten ist von
der Mess-System-Ausführung abhängig und kann nach untenstehender Formel
berechnet
werden. Da der Wert „0“ bereits als Schritt gezählt wird, ist der Endwert =
Messlänge in Schritten
– 1.
Messlänge in Schritten = Schritte pro Umdrehung * Anzahl der Umdrehungen
Zur Berechnung können die Parameter
Schritte/Umdr.
und
Anzahl Umdrehungen
vom Typenschild des Mess-Systems abgelesen werden.
5.1.2.2 Umdrehungen Zähler / Umdrehungen Nenner
Diese beiden Parameter zusammen, legen die
Anzahl der Umdrehungen
fest, bevor
das Mess-System wieder bei null beginnt.
Da Kommazahlen nicht immer endlich (wie z.B. 3,4) sein müssen, sondern mit
unendlichen Nachkommastellen (z.B. 3,43535355358774...) behaftet sein können,
wird die Umdrehungszahl als Bruch eingegeben. Der Bruch darf jedoch nicht kleiner
als 0,5 sein.
Untergrenze Zähler
1
Obergrenze Zähler
256000
Default Zähler
4096
Untergrenze Nenner
1
Obergrenze Nenner
16384
Default Nenner
1
Formel für Getriebeberechnung:
Messlänge in Schritten = Anzahl Schritte pro Umdrehung *
Anzahl Umdrehungen Zähler
Anzahl Umdrehungen Nenner