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1.5 BESONDERHEITEN DES WERKSTOFFS CARBON
Carbon-Bauteile dürfen nicht auf Druck belastet werden. Carbon-Bauteile müssen immer mit dem vorgeschriebenen
Drehmoment angezogen werden.
Schäden an Carbon-Bauteilen sind nicht unbedingt sofort sichtbar. Bei Zweifeln oder Unsicherheiten muss der
steelworks Service oder ein sachkundiger Zweiradmechatroniker hinzugezogen werden.
Carbon-Bauteile haben eine begrenzte Lebensdauer. Lenker, Vorbau, Sattel, Gabel und Laufräder aus Carbon sollten
in regelmäßigen Abständen nach den Angaben des Herstellers ausgetauscht werden.
Starke Hitze beschädigt die Carbon-Struktur dauerhaft. Carbon-Bauteile dürfen nicht in der Nähe von Wärmequellen
oder bei direkter Sonneneinstrahlung innerhalb eines Fahrzeugs gelagert werden.
1.6
MONTAGE VON ANBAUTEILEN UND ZUBEHÖR
Es dürfen keine Anbauteile wie Fahrradanhänger, Kindersitze, Gepäckträger oder Ähnliches angebracht werden.
1.7 GEWÄHRLEISTUNG
UND
GARANTIE
Alle Infos zu Gewährleistung und Garantie findest du unter https://steelworks.bike/de/agb.
Bitte halte bei Gewährleistungs- oder Garantieanfragen deine Kundenkarte, die Seriennummer deines Fahrrads und/
oder deine Rechnung bereit.
1.8
VERSCHLEISSTEILE
Die in der folgenden Auflistung erwähnten Komponenten sollten regelmäßig kontrolliert und nach Bedarf getauscht
werden:
• Reifen
• Bremsbeläge
• Lager (Steuersatz, Innenlager, Hinterbau-Lagerung, Nabenlager)
• Kette, Kassette und Ritzel
• Lenker und Vorbau
• Lenkerband
• Sattel und Sattelstütze
• Fett, Schmierstoff, Bremsflüssigkeit, Reifen-Dichtmittel
• Aufkleber und Lackierung
1.9
MAXIMALES SYSTEMGEWICHT
Das steelworks Rennrad in der Ausstattungsvariante „Roadstar X“ ist für ein maximales Systemgewicht von 110 kg
ausgelegt.
Das steelworks Rennrad in der Ausstattungsvariante „Roadstar“ ist für ein maximales Systemgewicht von 120 kg
ausgelegt.
Das Systemgewicht addiert sich aus Fahrer, Fahrrad, Ausrüstung (Helm, Rucksack, Schuhe, Kleidung) und Gepäck.
Das maximales Systemgewicht darf nicht überschritten werden.
1.10 HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Die in dieser Bedienungsanleitung aufgeführten Tätigkeiten müssen von Personen mit ausreichendem Fachwissen
durchgeführt werden.
Der Anwender haftet für Schäden infolge von:
• Verwendung außerhalb des bestimmungsgemäßen Gebrauchs (siehe „2.3 Bestimmungsgemäßer Gebrauch“ auf
Seite 8)
• Nichtbeachtung sicherheitsrelevanter Bestimmungen
• Unsachgemäßer Montage, Reparatur und Wartung
• Verwendung nicht zugelassener Ersatz- und Zubehörteile
• Veränderung des Bauzustandes
Bei Zweifeln oder Unsicherheiten muss der steelworks Service oder ein sachkundiger Zweiradmechatroniker hinzuge-
zogen werden.
Содержание steelworks Roadstar
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