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Garantiebedingungen
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Auf Ihren Rasenmäher werden 2 Jahre Garantie gewährt.
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Sie umfasst Material- und/oder Fabrikationsfehler.
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Die Garantie erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch Verschleiß, schlechte
Behandlung und fehlende Wartung entstehen.
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In der Garantie nicht enthalten sind: Reinigung des Kraftstoffsystems,
Austausch/Einstellung von Startschnur, Startfeder, Zündkerze,
Messer/Messerhalterung, Riemen und Kabel. Diese unterliegen nämlich einem
natürlichen Verschleiß.
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Die Garantie tritt außer Kraft, wenn keine Original-Ersatzteile verwendet werden.
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Inwieweit es sich bei einem Schaden um einen Garantiefall handelt oder nicht,
wird von einer autorisierten Fachwerkstatt entschieden.
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Ihre Einkaufsquittung gilt aus Garantieschein, weshalb sie sorgfältig aufbewahrt
werden sollte.
ACHTUNG: Beim Kauf von Ersatzteilen sowie Geltendmachen vom
Gewährleistungsansprüchen sind Motornummer und Modellbezeichnung
anzugeben!