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Sicherheitshinweise
Entsorgung: Verpackungen sind sachgerecht zu
entsorgen. Die elektrischen Geräte sind an
Sammelstellen für die Rücknahme von Elektro- und Elek-
tronikschrott abzugeben. Das ElektroG zur Entsorgung
von elektrischen Geräten findet hier keine Anwendung.
Akkus und Batterien sind gemäß § 18 der Batteriegesetz
(BattG) an den Hersteller oder bei einer entsprechenden
Sammelstelle abzugeben. Elektrische Geräte, Akkus und
Batterien dürfen nicht dem Hausmüll zugeführt werden.
Kompatibilität: Bei der Herstellung von Systemen, be-
stehend aus verschiedenen Geräten unterschiedlicher
Hersteller, muss die Systemkompatibilität für den funk-
tionssicheren Betrieb durch den Errichter geprüft und
bestätigt werden.
Geräteanpassungen zur Erlangung dieser Kompatibilität
müssen durch den Hersteller autorisiert werden.
Konformität: Hiermit wird bestätigt, dass das Gerät den
anerkannten Regeln der Technik entspricht. Für das elek-
trische Gerät kann eine EG-Konformitätserklärung beim
Hersteller angefordert werden. Hinweis: Sollte das Gerät
(z. B. Antrieb) Teil einer Maschine im Sinn der Maschinen-
richtlinie 2006/42/EG sein, so entlässt es den Inverkehr-
bringer / Errichter nicht, die notwendigen Einbauerklärun-
gen, Kennzeichnungen, Unterlagen und Bescheinigungen
entsprechend dieser Richtlinie beizubringen.
Gewährleistung: Die "Grünen Lieferbedingungen des
ZVEI" gelten als vereinbart.
Die Gewährleistungsfrist für Materiallieferung beträgt 12
Monate.
Für nicht vom Hersteller autorisierte Eingriffe in das Gerät
oder Gesamtsystem erfolgt keine Haftung, Garantie- und
Serviceleistung.
Haftung: Produktänderungen und Produkteinstellungen
können ohne vorherige Ankündigung vorgenommen
werden. Abbildungen unverbindlich. Trotz größtmöglicher
Sorgfalt keine Haftung für den Inhalt.
Elektrische Sicherheit
Leitungsverlegung und elektrischer Anschluss nur durch
Elektrofachkraft.
Bei der Installation sind entsprechende Gesetze,
Vorschriften, Richtlinien und Normen zu beachten, wie
z. B. die Muster-Leitungs-Anlagenrichtlinie (MLAR / LAR /
RbALei), die VDE 0100 (Errichten von Starkstromanlagen
bis 1000 V), VDE 0815 (Installationskabel und -leitungen),
VDE 0833 (Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch
und Überfall). Kabeltypen ggf. mit den örtlichen
Abnahmebehörden, Energieversorgungsunternehmen
oder Brandschutz-behörden festlegen.
Leitungen für Kleinspannungen (z. B. 24 V DC) sind
getrennt von Niederspannungsleitungen (z. B. 230 V AC)
zu verlegen. Flexible Leitungen müssen so verlegt sein,
dass sie im Betrieb weder abgeschert, verdreht noch
abgeknickt werden können. Energieversorgungen, Steu-
ereinrichtungen und Verteilerdosen müssen für Wartungs-
arbeiten zugänglich sein. Die Leitungsarten, -längen und
-querschnitte gemäß den technischen Angaben
ausführen.
Vor Arbeiten an der Anlage sind die Netzspan-
nung und die Notstromversorgung (z. B. Akkus)
allpolig freizuschalten und gegen unbeabsichtigtes Wi-
dereinschalten zu sichern. Niemals die Antriebe, Steue-
rungen, Bedienelemente und Sensoren an Betriebsspan-
nungen und Anschlüssen entgegen den Vorgaben der
Bedienungsanleitung betreiben. Es besteht Lebensgefahr
und kann zur Zerstörung der Komponenten führen!
Mechanische Sicherheit
Abstürzen / Herabschlagen von Fensterflügeln: Fenster-
flügel sind so aufzuhängen bzw. führen, dass auch bei
Ausfall eines Aufhängungselements ein Abstürzen / Her-
abschlagen, bzw. unkontrollierte Bewegungen konstruktiv
vermieden werden, z. B. durch doppelte Aufhängung,
Sicherheitsschere, Fangvorrichtung. Bitte beachten: Um
eine Blockade / Absturz des Fensters zu vermeiden,
muss die Sicherheitsschere / Fangvorrichtung mit der
bestimmungsgemäßen Öffnungsweite und Mechanik des
Fensters abgestimmt sein. Siehe auch Richtlinie für kraft-
betätigte Fenster, Türen und Tore (BGR 232) und ZVEI
Broschüre "RWA-Aktuell Nr. 3, kraftbetätigte Fenster".
Befestigung und Befestigungsmaterial: Benötigtes oder
mitgeliefertes Befestigungsmaterial ist mit dem Baukörper
und der entsprechenden Belastung abzustimmen und,
wenn nötig, zu ergänzen.
Quetsch- und Scherstellen:
Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore: Die
Gefahrbereiche der Quetsch- und Scherstellen, z. B.
zwischen Fensterflügel und Rahmen oder Lichtkuppeln
und Aufsetzkranz, müssen durch geeignete Maßnahmen
gegen Einklemmen gesichert sein, um einer Verletzung
vorzubeugen. Siehe auch Richtlinie für kraftbetätigte
Fenster, Türen und Tore (BGR 232) und ZVEI Broschüre
"RWA-aktuell Nr. 3, kraftbetätigte Fenster".
Unfallverhütungsvorschriften und berufsgenossenschaftli-
che Regeln: Bei Arbeiten an, im oder auf einem Gebäude
oder Gebäudeteil sind die Vorgaben und Hinweise der
jeweiligen Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und berufs-
genossenschaftlichen Regeln (BGR) zu beachten.
Umgebungsbedingungen: Das Produkt darf weder gesto-
ßen, gestürzt, noch Schwingungen, Feuchtigkeit, aggres-
siven Dämpfen oder schädlichen Umgebungen ausge-
setzt werden, außer es ist für eine oder mehrere dieser
Umgebungsbedingungen vom Hersteller freigegeben.
Riegelantrieb RM mini EasyDrive/2