CI2 – Bedienungsanleitung
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Lizenzvereinbarung für die Software
Deut
sch
Rundfunkanbieter (terrestrisch, via Satellit, über Kabel
und/oder über andere Übertragungswege), noch in
Streaming-Anwendungen (über Internet, Intranet und/
oder andere Netzwerke), oder über andere
Übertragungssysteme (Pay-Audio, Audio-on-demand
o.ä.), oder über Datenträger verschiedenster Art (CD,
DVD, Halbleiter-Chips, Festplatten, Speicherkarten
o.ä.). Für eine derartige Nutzung wird eine
eigenständige Lizenz benötigt. Weitere Informationen
finden Sie im Internet unter http://mp3licensing.com.
3
Aktivierung der Software
3.1 Steinberg verwendet für die Lizenzkontrolle zum
Schutz vor unrechtmäßiger Vervielfältigung
möglicherweise eine zwangsweise Aktivierung der
Software und eine zwangsweise Produktregistrierung
der OEM Software. Sollten Sie den
Lizenzbestimmungen nicht zustimmen, kann die
Software nicht funktionieren.
3.2 Eine Rückgabe des Produkts einschließlich der
Software ist in diesem Fall nur innerhalb von 14
Tagen nach Erwerb des Produkts möglich. Bei
Rückgabe ist ein Anspruch gemäß § 11 nicht
anwendbar.
4
Support, Upgrades und Updates nach
Produktregistrierung
4.1 Support, Upgrades und Updates können Sie erst nach
der persönlichen Produktregistrierung erhalten.
Support wird nur für die aktuelle Version und ein Jahr
nach Erscheinen der neuen Version für die vorherige
Version bereitgestellt. Steinberg kann den Umfang
des Supports (Hotline, Foren in der Webseite, etc.),
Upgrades und Updates jederzeit ändern und teilweise
oder ganz einstellen. Bei Trial Version Software gibt
es keine Produktregistrierung, Support, Upgrades
und Updates.
4.2 Die Produktregistrierung ist während des
Aktivierungsvorgangs oder jederzeit später über
Internet möglich. Dabei werden Sie aufgefordert,
der Speicherung und Verwendung Ihrer
personenbezogenen Daten (Name, Adresse, Kontakt,
E-Mail-Adresse, Geburtsdatum und Lizenzdaten) zu
den oben benannten Zwecken zuzustimmen. Diese
Daten können von Steinberg auch an von Steinberg
beauftragte Dritte, insbesondere Distributoren, zu
Supportzwecken und zur Verifizierung der Upgrade
bzw. Update-Berechtigung weitergegeben werden.
4.3 Falls Sie eine Adresse außerhalb der EU angeben,
können die Daten auch an Dritte in Ländern
übermittelt werden, die kein adäquates
Datenschutzniveau vergleichbar der EU
gewährleisten.
5
Lizenzmodul (USB-eLicenser und/oder
Soft-eLicenser)
5.1 Steinberg verwendet für die Lizenzkontrolle bei
vielen Produkten ein über den USB Anschluss eines
Computers verbundenes Hardwaregerät (hierin
„USB-eLicenser“) und/oder eine Schutzmaßnahme
(hierin „Soft-eLicenser“) (Hardware und/oder
Software Licenser). Der USB-eLicenser und/oder
Soft-eLicenser speichert die Lizenzinformationen
dauerhaft und regelt darüber den Zugang zu der
Software. Wird ein eLicenser zur Nutzung der
Software vorausgesetzt, so muss der USB-eLicenser
physikalisch über die USB Schnittstelle mit dem
Computer verbunden sein.
5.2 Für die Aktivierung der Software oder von Updates
bzw. Upgrades der Software ist eine Verbindung des
Computers, der mit dem USB-eLicenser verbunden ist
und/oder den Soft-eLicenser nutzt, mit dem Server
von Steinberg über das Internet erforderlich. Falls das
Produkt mit dem USB-eLicenser ausgeliefert wurde,
wurden die Lizenzinformationen bereits auf den USB-
eLicenser übertragen. Falls das Produkt mit
Produktkarte (ohne USB-eLicenser) ausgeliefert
wurde, müssen die Aktivierungscodes von der
beiliegenden Produktkarte bei der Installation durch
den Nutzer eingegeben und die Lizenzinformation
müssen mit dem Server von Steinberg ausgetauscht
werden.
5.3 Bei OEM Software werden die Aktivierungscodes an
eine Email-Adresse gesendet, die Sie während der
Produktregistrierung angegeben haben. Ferner
müssen die Aktivierungscodes bei der Installation
durch den Nutzer eingegeben und die
Lizenzinformation müssen mit dem Server von
Steinberg ausgetauscht werden.
5.4 Die Reinstallation der Software – auf demselben oder
einem anderen Computer – ist nur zulässig, wenn die
bislang installierte Software nicht mehr benutzt
werden kann (z.B. nach einer Deinstallation). Falls
die Software keinen USB-eLicenser benutzt, aber
Aktivierungscodes benötigt, können die neuen
Aktivierungscodes im Online Support Konto des
Nutzers erhalten werden, das während der
persönlichen Produktregistrierung eingerichtet wurde.
Ferner müssen die Aktivierungscodes bei der
Installation durch den Nutzer eingegeben und die
Lizenzinformation müssen mit dem Server von
Steinberg ausgetauscht werden. Steinberg kann für
die Bereitstellung weiterer Aktivierungscodes z.B.
Ihren Kaufnachweis (Rechnung, Zahlungsbeleg) und
eine unterschriebene Versicherung per Fax oder Brief
verlangen, mit Angabe Ihres Namens, Ihrer Adresse
und dass die bereits installierte Software nicht mehr
benutzt werden kann. Trial Version Software ist auf
einem Computer auch bei Reinstallation nur
insgesamt 30 Tage benutzbar.
5.5 Zur Aktivierung und Übertragung von Lizenzdaten auf
den USB-eLicenser kann auch ein anderer Computer
als der, auf dem die Software installiert werden soll,
verwendet werden, wenn die Software einen USB-
eLicenser benutzt. In diesem Fall ist allerdings die
Installation einer entsprechenden Zugangssoftware
(eLicense Control Center, „eLCC“) auf dem mit dem
Internet verbunden Computer erforderlich, die einer
gesonderten Lizenzvereinbarung unterliegt.
6
Beschädigung und Verlust des
USB-eLicenser
6.1 Im Falle eines Defekts oder einer Beschädigung des
USB-eLicenser wird Steinberg oder ein von Steinberg
beauftragter Dritter den USB-eLicenser überprüfen
und im Falle eines berechtigten Anspruchs gegen
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