
Funkbetrieb während der Fahrt
Während Handies in fahrenden Kraftfahrzeugen nur noch mit einer
Freisprecheinrichtung benutzt werden dürfen, sieht die StVO
ausdrücklich eine Ausnahme für Funkgeräte und damit auch für CB-
Funkgeräte, vor. Sie sollten aber zu Ihrer eigenen Sicherheit Ihr Gerät
nur dann benutzen, wenn die Verkehrslage dies erlaubt.
WARNHINWEISE
Elektromagnetische Wellen können Störungen verursachen und Ihre
Gesundheit gefährden!
Da z.B. in Bezug auf die Störimmunität von Herzschrittmachern z. Z.
keine definierten Aussagen gemacht werden können, empfehlen
wir deshalb Trägern von Herzschrittmachern, generell vom
Umgang mit Funkanlagen (Sendebetrieb) abzusehen!
In der Nähe von Personen mit Herzschrittmachern sollte nicht
gesendet werden!
Um die Anforderungen bezüglich der elektromagnetischen
Verträglichkeit sicherzustellen, dürfen an das xm 3082/xm 3044 ange-
schlossene Leitungen eine Länge von drei Metern nicht überschreiten.
Die Antennenleitung ist hiervon ausgenommen.
Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie beim:
Bundesamt für Strahlenschutz
Postfach 1001, D-38201 Salzgitter
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