
GARANTIE
In Deutschland, Österreich, Schweiz, Frankreich, Belgien, Niederlande
und Luxemburg
Wir garantieren dem Endkunden nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen, dass das an
den Endkunden gelieferte Gerät innerhalb eines Zeitraums von 2 Jahren ab Auslieferung
(Garantiefrist) frei von Material- oder Verarbeitungsfehlern sein wird.
Garantieansprüche können nur innerhalb eines Zeitraums von max. 2 Jahren, gerechnet ab
Auslieferung, geltend gemacht werden.
Innerhalb dieser Garantiefrist beseitigen wir nach unserer Wahl, durch Reparatur oder Austausch
des Geräts, unentgeltlich alle Mängel, die auf Material- oder Herstellungsfehlern beruhen.
Sonstige Ansprüche des Endkunden gegen uns, insbesondere auf Schadensersatz sind
ausgeschlossen. Die vertraglichen oder gesetzlichen Rechte des Kunden gegenüber dem
jeweiligen Verkäufer werden durch diese Garantie nicht berührt.
Ansprüche aus dieser Garantie bestehen nur, wenn:
•
das Gerät keine Schäden oder Verschleißerscheinungen aufweist, die durch einen von der
normalen Bestimmung und den Vorgaben des Herstellers (gemäß Benutzerhandbuch)
abweichenden Gebrauch verursacht sind,
•
der Wert oder die Gebrauchstauglichkeit des Geräts durch den Mangel nicht nur
unerheblich beeinflusst ist,
•
das Gerät bei sichtbaren äußeren Beschädigungen vor der Montage beanstandet wird,
•
das Gerät keine Merkmale aufweist, die auf Reparaturen oder sonstige Eingriffe durch
vom Hersteller nicht autorisierte Werkstätten schließen lassen,
•
das Produkt keine Fehler und Folgeschäden aufweist, die durch falsche oder nicht
ausreichend dimensionierte Abluftleitung verursacht wurden,
•
in das Gerät nur vom Hersteller autorisiertes Zubehör eingebaut wurde,
•
die Fabrikationsnummer nicht entfernt oder unkenntlich gemacht wurde,
•
das Gerät oder die Zubehörteile frei zugänglich sind.
Die Garantie erstreckt sich nicht auf Verschleißteile, verwendete Filter, leicht zerbrechliche Teile
wie z. B. Glas oder Kunststoff bzw. Glühlampen mit der Ausnahme, dass bei der Leuchtmittel-
Erstausstattung eine Einschaltgarantie von 8 Tagen gewährt wird.
Ansprüche aus dieser Garantie setzen voraus, dass der Endkunde den für ihn örtlich zuständigen
(im Benutzerhandbuch genannten) Kundendienst kontaktiert und diesem die Gelegenheit
gegeben hat, innerhalb eines Zeitraums von 7 Tagen eine (telefonische) Fehleranalyse
durchzuführen. Ansprüche aus der Garantie können anschließend nur durch Übergabe oder
Einsendung des Gerätes an das vom Kundendienst genannte Reparatur-Center oder durch
einen Vor-Ort-Service des Herstellers geltend gemacht werden, wenn der Kundendienst die
Beanstandung zuvor als berechtigt erklärt hat. Voraussetzung des Garantieanspruchs ist
weiterhin die Vorlage der Originalrechnung und des Lieferscheins mit Lieferdatum.
Die Kosten eines Vor-Ort-Services übernehmen wir. Hat jedoch der zuständige Kundendienst
dem Endkunden für die Einsendung ein bestimmtes Frachtunternehmen genannt und nutzt der
Kunde ein anderes Frachtunternehmen, kommen wir für die Kosten der Einsendung nicht auf.
Der Endkunde ist nicht berechtigt, das Gerät auf unsere Kosten zurückzusenden, es sei denn wir
sagen dem Kunden schriftlich eine Kostenübernahme zu. Andernfalls behalten wir uns das Recht
vor, die Transportkosten an den Endkunden weiter zu belasten.
Werden Garantieansprüche geltend gemacht und stellt sich bei der Prüfung des Gerät durch uns
oder den zuständigen Kundendienst heraus, dass kein Fehler vorgelegen hat oder der
Garantieanspruch aus einem der oben genannten Gründe nicht besteht, sind wir berechtigt, eine
Service-Gebühr in Höhe von EUR 75,00 zu erheben. Dies gilt nicht, wenn der Endkunde
nachweist, dass er den Umständen nach nicht erkennen konnte, dass der Garantieanspruch
nicht bestand.