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Entsorgung
b
a
Beachten Sie die Kennzeichnung der Verpackungsmateria-
lien bei der Abfalltrennung, diese sind gekennzeichnet mit
Abkürzungen (a) und Nummern (b) mit folgender Bedeutung:
1–7: Kunststoffe / 20–22: Papier und Pappe / 80–98: Ver-
bundstoffe.
Möglichkeiten zur Entsorgung des ausgedienten Produkts
erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Werfen Sie Ihr Produkt, wenn es ausgedient hat, im Inter-
esse des Umweltschutzes nicht in den Hausmüll, sondern
führen Sie es einer fachgerechten Entsorgung zu. Über
Sammelstellen und deren Öffnungszeiten können Sie sich
bei Ihrer zuständigen Verwaltung informieren.
Defekte oder verbrauchte Batterien müssen gemäß Richtlinie
2006/66/EC und deren Änderungen recycelt werden. Geben Sie
Batterien und / oder das Produkt über die angebotenen Sammeleinrich-
tungen zurück.
Pb Cd Hg
Umweltschäden durch falsche Entsorgung
der Batterien
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie können
giftige Schwermetalle enthalten und unterliegen der Sondermüllbe-
handlung. Die chemischen Symbole der Schwermetalle sind wie folgt:
Cd = Cadmium, Hg = Quecksilber, Pb = Blei. Geben Sie deshalb ver-
brauchte Batterien bei einer kommunalen Sammelstelle ab.
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